Englisch: radiation protection
Der Strahlenschutz hat die Aufgabe, den Menschen und die Umwelt vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung und ihrer schädigenden Wirkung zu schützen.
In der Medizin gibt es einige Fachgebiete, in denen sowohl das Personal als auch die Patienten vor der schädigenden Strahlung geschützt werden müssen bzw. ihr nur in einem verträglichen Maße ausgesetzt werden dürfen. Dies gilt für die Radiologie, die Nuklearmedizin und die Radioonkologie.
In Deutschland beruhen alle gesetzlichen Grundlagen auf dem Atomgesetz, welches den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt. Für die Medizin sind vor Allem zwei Verordnungen von Bedeutung:
Die RÖV regelt den Umgang mit Röntgenstrahlung und den Schutz vor dadurch ausgelösten Schädigungen. Dies betrifft vor Allem die Röntgengeräte für die radiologische Diagnostik. Laut RÖV durfen nur solche Personen Röntgenstrahlung auf Menschen anwenden, die die entsprechende fachliche Befähigung dazu haben. Diese muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
In der StrlSchV werden die Anforderungen und Grundsätze für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt. Sie greift für Mitarbeiter der Nuklearmedizin und der Radioonkologie (Bsp. Brachytherapie). Hier müssen alle Mitarbeiter eine Strahlenschutzanweisung durch einen Strahlenschutzbeauftragten erhalten. Dieser wird von einem Strahlenschutzbevollmächtigten berufen und muss seine Fachkunde ebenfalls alle fünf Jahre aktualisieren.
siehe auch:
Tags: Radioaktivität, Röntgenstrahlung, Strahlung
Fachgebiete: Nuklearmedizin, Radiologie, Strahlentherapie
Diese Seite wurde zuletzt am 22. Juli 2010 um 14:05 Uhr bearbeitet.
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