Englisch: radiation protection
Der Strahlenschutz hat die Aufgabe, den Menschen und die Umwelt vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung und ihrer schädigenden Wirkung zu schützen.
In der Medizin gibt es einige Fachgebiete, in denen sowohl das Personal als auch die Patienten vor der schädigenden Strahlung geschützt werden müssen bzw. ihr nur in einem verträglichen Maße ausgesetzt werden dürfen. Dies gilt für die Radiologie, die Nuklearmedizin und die Radioonkologie.
In Deutschland beruhen alle gesetzlichen Grundlagen auf dem Atomgesetz, welches den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt. Für die Medizin sind sowohl das Strahlenschutzgesetz als auch die Strahlenschutzverordnung von Bedeutung. Im Zuge der Neuordnung und Modernisierung des Strahlenschutzrechts sind die strahlenschutzrechtlichen Regelungen zur medizinischen Forschung der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2001) und der bisherigen Röntgenverordnung (RöV) zusammengeführt worden. Die Regelungen zur medizinischen Forschung finden sich nunmehr teilweise im Strahlenschutzgesetz und teilweise in der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018).
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt insbesondere, in welchen Fällen die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung einer Genehmigung bedarf und wann eine Anzeige ausreichend ist. Insbesondere enthält das StrlSchG grundlegende Beschränkungen zum Schutz von Patienten vor vermeidbarer Strahlenexposition in den Paragraphen 8 und 83.[1][2]
Die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt den Umgang mit Röntgenstrahlung und den Schutz vor dadurch ausgelösten Schädigungen. Dies betrifft vor allem die Röntgengeräte für die radiologische Diagnostik. StrlSchG und StrlSchV greifen u.a. für Mitarbeiter der Radiologie, der Nuklearmedizin und der Radioonkologie (z.B. Brachytherapie). Alle Mitarbeiter in betroffenen Bereichen müssen eine Strahlenschutzanweisung durch einen Strahlenschutzbeauftragten erhalten. Dieser wird von einem Strahlenschutzbevollmächtigten berufen und muss seine Fachkunde ebenfalls alle fünf Jahre aktualisieren.
Tags: Radioaktivität, Röntgenstrahlung, Strahlung
Fachgebiete: Nuklearmedizin, Radiologie, Strahlentherapie
Diese Seite wurde zuletzt am 8. Juni 2021 um 18:29 Uhr bearbeitet.
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