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Ototoxizität

Englisch: ototoxicity

1. Definition

Als Ototoxizität bezeichnet man die Eigenschaft von Xenobiotika, schädigend auf das Innenohr oder auf den Nervus vestibulocochlearis (Nervus VIII) zu wirken.

2. Einteilung

Bei ototoxischen Substanzen unterscheidet man zwischen:

3. Mechanismen

Die Mechanismen, die zu einem toxischen Innenohrschaden führen, sind verschieden und noch nicht endgültig geklärt.

Lange bekannt ist die Ototoxizität von Aminoglykosid-Antibiotika. Ältere Hypothesen besagen, dass diese Verbindungen die Bildung des Second Messengers Inositoltrisphosphat (IP3) hemmen, der die Motilität der äußeren Haarzellen reguliert. Diese Hypothese wurde allerdings revidiert, weil das Motorprotein Prestin die Motilität der äußeren Haarzellen steuert und nicht IP3 und Aktin. Neuere Erklärungsmodelle besagen, dass Aminoglykoside in den Haarzellen mit Membranlipiden und Eisenionen Komplexe bilden, die Sauerstoffradikale bilden. Der daraus folgende oxidative Stress induziert vermutlich eine vermehrte Apoptose der Haarzellen.[1][2]

4. Ototoxische Medikamente

Eine Reihe von Wirkstoffen und Arzneimitteln kann auf das Gehör schädigend wirken. Im Folgenden findet sich eine Liste bekannter ototoxischer Medikamente und Substanzen:

Substanzklasse Beispiele
Antibiotika Aminoglykoside (Störungen besonders im Bereich höherer Frequenzen)
Makrolide (Störungen im Bereich des kompletten Frequenzspektrums)  
Glykopeptid-Antibiotika
Chemotherapeutika
Diuretika
NSAIDs
Antimalariamittel
Sonstige Toxine  

5. Klinik

Die Ausprägung der Ototoxizität schwankt zwischen kaum bemerkbaren Einschränkungen und kompletter Taubheit nach Applikation bestimmter Substanzen. Während einige Schäden reversibel sind, führt die Wirkung anderer zur dauerhaften Schädigung des Gehörs und ggf. auch zum Verlust des Gleichgewichtssinns.

Ein Hörverlust unter Therapie mit einer ototoxischen Substanz bleibt häufig undiagnostiziert. Daher empfehlen sich während oder nach einer Behandlung mit ototoxischen Medikamenten regelmäßige Gehörprüfungen. Im Falle von Einschränkungen muss das Präparat abgesetzt werden oder darf in Notsituationen nur unter strenger Indikationsstellung weiter verabreicht werden.

  • Anmerkung: Bei Patienten mit Morbus Menière ist in einigen Fällen ein ototoxischer Effekt erwünscht. Sie werden daher mit solchen Substanzen behandelt, da die Schädigung geringer ausfällt als bei einer konventionellen Behandlung oder Operation.

6. Quellen

7. Literatur

  • Strutz J. Toxische Schäden. In: Strutz J, Mann W, Hrsg. Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie. 4., unveränderte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2023

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