Brucellose (Schwein)
Synonyme: Schweinebrucellose, Brucellose beim Schwein, Brucella suis-Infektion des Schweins
Englisch: brucellosis in pigs
Definition
Die Brucellose ist eine Infektionskrankheit der Schweine, die durch Brucella suis verursacht wird. Als Anthropozoonose ist sie als anzeigepflichtige Tierseuche gelistet.
Erreger
Brucella sind unbewegliche, gramnegative, aerobe, kokkoide bis kurze Stäbchenbakterien, die 0,5 bis 0,7 x 0,6 bis 1,5 µm groß sind. Sie bilden keine Kapsel aus und sind oxidase- sowie katalasepositiv. Brucella gehören zu den fakultativ intrazellulären Parasiten, deren Virulenz sowohl vom intrazellulären Parasitismus als auch von Endotoxinen bestimmt wird.
Innerhalb der Gattung Brucella werden verschiedene Vertreter unterschieden. Anhand von DNA-Analysen fand man jedoch heraus, dass alle Brucellen zu einer Spezies gehören. Aus diesem Grund sind alle Vertreter der Gattung Biovare von Brucella melitensis.
Spezies | Biovar | Hauptwirte | Nebenwirte |
---|---|---|---|
Brucella suis | 1 | Schwein | Mensch |
2 | Schwein, Feldhase | Mensch | |
3 | Schwein | Mensch | |
4 | Rentier | nur experimentell auf andere Tiere übertragbar |
Epidemiologie
Das Biovar 1 kommt weltweit vor, wohingegen das Biovar 2 auf Europa beschränkt ist. Biovar 3 tritt vorwiegend in Amerika und Südostasien auf. Innerhalb dieser Biovare treten deutliche Virulenzunterschiede auf: das Biovar 2 verfügt über die geringste Virulenz für den Menschen.
Schweine sind auch für Infektionen mit Brucella abortus und Brucella melitensis empfänglich. Klinische Manifestationen spielen hier jedoch eine sehr untergeordnete Rolle.
Nebem dem Schwein ist der Feldhase ein Hauptwirt für Brucella suis Biovar 2. Durchseuchte Hasenpopulationen stellen daher eine Infektionsquelle für Haus- und Wildschweine dar. Da in Deutschland und Österreich die Wildschweinpopulationen deutlich größer sind, sind Infektionen (ausgehend von Wildschweinen) deutlich bedeutsamer als von Hasen.
Ätiologie
Die Übertragung von Brucella suis vom Wildtier auf das Hausschwein erfolgt hauptsächlich durch den Kontakt mit Abfällen von erlegten Feldhasen oder Wildschweinen. Ein direkter Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen oder Feldhasen wird nur selten beobachtet, da die intensive Schweinehaltung einen Kontakt der Tiere zur Außenwelt nahezu unmöglich macht. Die Einschleppung der Erreger in einen gesunden Schweinebestand erfolgt vermutlich über fleischfressende Säugetiere (Hund, Fuchs) oder auch aasfressende Vögel. Die Bakterien können ebenso über Grünfutter, das von Hasen oder Wildschweinen kontaminiert wurde, in einen Bestand verschleppt werden.
Innerhalb eines Schweinebestandes erfolgt die Verbreitung der Infektion besonders durch den direkten Kontakt mit infiziertem Material wie Aborte, Nachgeburten, Exkremente sowie Sekrete sowie auch beim Deckakt.
Pathogenese
Bei einer Infektion mit Brucella suis kommt es zu einer uncharakteristischen und unspezifischen Entzündungsreaktion. Die Erreger werden durch neutrophile Granulozyten phagozytiert und in die lokalen Lymphknoten verschleppt. Von dort ausgehend kann sich Brucella suis über den Blutkreislauf (hämatogen) im gesamgen Organismus ausbreiten.
Brucella suis zeigt einen ausgeprägten Organtropismus und siedelt sich gehäuft in den Geschlechtsorganen, in Lymphknoten, im Gesäuge und in den Gelenken an und kann dort auch persistieren.
Klinik
Nach einer variablen Inkubationszeit (wenige Tage bis mehrere Monate) tritt plötzlich eingehäuftes Umrauschen der Sauen auf. Bei trächtigen Sauen kommt es zu Aborten (in allen Trächtigkeitsstadien), Geburten lebensschwacher Ferkel und zu vermehrtem Nachgeburtsverhalten. Es entwickeln sich Endometritiden und kleinknotige Veränderungen (Mikroabszesse) im Uterus.
Beim Eber führt Brucella suis zu einer Orchitis mit gleichzeitiger massiver Schwellung. Es kommt zu Bewegungsstörungen (Arthritiden) und zu granulomatösen abszedierenden Veränderungen in diversen Organen. Eine Infektion kann auch zu einer jahrelangen Ausscheidung des Erregers ohne klinische Erscheinungen führen.
Diagnose
Eine Verdachtsdiagnose wird anhand der Klinik (Umrauschen, Aborte) gestellt. Der Erregernachweis erfolgt direkt mittels Anzüchtung und/oder molekularbiologischer Verfahren aus Abortmaterial (Plazenta, Föten) oder veränderten Organen und indirekt durch den Nachweis von Antikörpern im Blut (Serum) mithilfe einer Serumlangsamagglutination (SLA) oder Komplementbindungsreaktion (KBR).
Differenzialdiagnosen
Die Liste der Differenzialdiagnosen ist lang und muss anhand der Klinik abgearbeitet werden. Grundsätzlich kommen alle infektiösen und nicht-infektiösen Fruchtbarkeitsstörungen in Frage. Folgende Erkrankungen aufgrund der häufigsten Symptome (Orchitis, Abort, Arthritis) sind zu berücksichtigen:
Therapie
Aufgrund des Tierseuchengesetzes ist eine kausale Therapie nicht erlaubt, sodass eine Keulung des gesamten Bestanden durch den Amtstierarzt veranlasst werden muss.
Prophylaxe
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist sowohl in der Jägerschaft als auch in der Schweinehaltung hinsichtlich der Übertragung des Erregers auf Menschen bzw. die Einschleppung des Erregers in einen Schweinebetrieb von großer Bedeutung.
Bei geburtshilflichen Maßnahmen sind unbedingt Handschuhe zu tragen und die allgemeinen Hygienevorschriften (Reinigung und Desinfektion) einzuhalten. Abortierte Föten, Nachgeburten sowie verendete Tiere sind unverzüglich über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.
Rechtliches
Die Brucellose der Schweine ist in Österreich eine anzeigepflichtige Tierseuche (gemäß § 16 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909) und muss bereits bei Verdacht dem zuständigen Amtstierarzt und/oder Behörde gemeldet werden. Die Erkrankung wird zusätzlich noch in der Schweinegesundheits-Verordnung sowie im Zoonosegesetz geregelt.
Literatur
- Mayr, Anton, Rolle, Michael. Medizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre. 8., überarbeitete Auflage. Enke-Verlag, 2007.
Quellen
- AGES - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Schweinebrucellose (abgerufen am 10.03.2021)
- Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Tierseuchengesetz (abgerufen am 10.03.2021)
- Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Schweinegesundheitsverordnung (abgerufen am 10.03.2021)
- Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004373 (abgerufen am 10.03.2021)