Als anzeigepflichtige Tierseuchen bezeichnet man Infektionskrankheiten von Haus- und Wildtieren, die den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Länderabhängig sind diese Tierkrankheiten in spezifischen Verordnungen gelistet und geregelt.
Unter anzeigepflichtige Tierseuchen listet man jene Tierseuchen, die eine große volkswirtschaftliche Bedeutung haben und/oder die menschliche (Zoonose) und tierische Gesundheit gefährden.
Die Anzeigepflicht ist so geregelt, dass ein Ausbruch einer Tierseuche frühzeitig erkannt werden kann. Auf diese Weise kann die Seuche durch staatliche Maßnahmen getilgt werden, sodass man eine weitere Verbreitung unterbinden kann. Um dem gerecht zu werden, ist bereits der bloße Verdacht einer Erkrankung anzeigepflichtig. Die zuständigen Behörden (u.a. Amtstierarzt) sind für alle weiteren diagnostischen und rechtlichen Schritte verantwortlich.
Je nach Land sind unterschiedliche Erkrankungen gelistet. Folgende Erkrankungen können beispielhaft länderübergreifend (Deutschland und Österreich) erwähnt werden:
Tags: Anzeigepflichtig, Seuche, Tierseuche
Fachgebiete: Terminologie, Veterinärmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 27. September 2019 um 12:53 Uhr bearbeitet.
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