Anzeigepflichtige Tierseuche
Definition
Als anzeigepflichtige Tierseuchen bezeichnet man Infektionskrankheiten von Haus- und Wildtieren, die den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Länderabhängig sind diese Tierkrankheiten in spezifischen Verordnungen gelistet und geregelt.
Hintergrund
Unter anzeigepflichtige Tierseuchen listet man jene Tierseuchen, die eine große volkswirtschaftliche Bedeutung haben und/oder die menschliche (Zoonose) und tierische Gesundheit gefährden.
Die Anzeigepflicht ist so geregelt, dass ein Ausbruch einer Tierseuche frühzeitig erkannt werden kann. Auf diese Weise kann die Seuche durch staatliche Maßnahmen getilgt werden, sodass man eine weitere Verbreitung unterbinden kann. Um dem gerecht zu werden, ist bereits der bloße Verdacht einer Erkrankung anzeigepflichtig. Die zuständigen Behörden (u.a. Amtstierarzt) sind für alle weiteren diagnostischen und rechtlichen Schritte verantwortlich.
Krankheiten
Je nach Land sind unterschiedliche Erkrankungen gelistet. Folgende Erkrankungen können beispielhaft länderübergreifend (Deutschland und Österreich) erwähnt werden:
- Maul- und Klauenseuche beim Wiederkäuer
- Aujeszky-Krankheit beim Schwein
- Afrikanische Schweinepest beim Schwein
- Klassische Schweinepest beim Schwein
- Newcastle-Krankheit beim Geflügel
- Rotz beim Pferd
Literatur
- Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Tierseuchengesetz, abgerufen am 27.09.2019
- Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Deutschland. Anzeigepflichtige Tierseuchen, abgerufen am 27.09.2019
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit. Anzeigepflicht bei Tierkrankheiten und -seuchen, abgerufen am 27.09.2019