Amtstierarzt
Abkürzung: ATA
Definition
Ein Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der einer Veterinärdirektion eines Bundeslandes angehört und Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (z.B. Tierschutz oder Bekämpfung von Tierseuchen) ausführt.
Ausbildung
Die Berufsbezeichnung Amtstierarzt setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und eine staatlich geregelte Ausbildung sowie Prüfung zum Amtstierarzt voraus.
Aufgaben
Amtstierärzte werden mit sämtlichen Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens betraut. Mit der Unterstützung untergeordneter Mitarbeiter (z.B. amtliche Tierärzte) sind sie dazu verpflichtet, u.a. folgenden Aufgaben nachzukommen:
- Tierseuchenbekämpfung
- Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten
- Tierschutz
- Tiertransport
- tierärztliche Berufsausübung
- tierärztliche Hausapotheken
- Beseitigung von Tierkörpern und tierischer Nebenprodukte
- Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tierarzneimittelkontrolle
- Futtermittelkontrolle
- Zoonosebekämpfung
- Tierzuchtaufsicht
Fachgebiete:
Terminologie, Veterinärmedizin
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