Veterinäramt
Synonym: Amt für Veterinärwesen
Definition
Unter einem Veterinäramt ist eine öffentliche Einrichtung zu verstehen, die sich mit sämtlichen Belangen der kommunalen Tierhaltung, dem Schlachtbetrieb und dem Tierschutz im weitesten Sinne befasst.
Organisation
Ein Veterinäramt ist in der Regel einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis zugeordnet. Begrifflich unterschieden wir dabei zwischen dem städtischen Veterinäramt und dem Kreisveterinäramt. Es existieren daneben noch einige Landeslabore auf Ebene des Bundeslandes, die ähnlichen Aufgaben nachkommen, aber nicht als Veterinäramt bezeichnet werden. Bis etwa Mitte der 1990er Jahre waren einige Veterinärämter noch als Landesbehörde ausgewiesen. Mittlerweile sind Letztere aber nur noch in kommunaler Hand.
Tätigkeitsgebiete
Der Organisationseinheit eines Veterinäramtes kommen im definierten Zuständigkeitsbereich sämtliche Aufgaben zu, die im weitesten Sinne mit der Tierhaltung, etc. zu tun haben. Im Einzelnen ist dies neben der Kontrolle von Haltungsbedingungen von Nutztieren auch die engmaschige Überwachung von Schlachtbetrieben, die Analyse des produzierten Fleisches und der örtliche Tierschutz. Kommt es zu gehäuften Erkrankungen von bestimmten Tiergruppen, wird das Veterinäramt durch Obduktion und Untersuchung der Tierkadaver tätig.
Berufsgruppen
Folgende Berufsgruppen finden sich in einem Veterinäramt:
- Amtstierarzt
- Jurist
- Dipl.-Verwaltungswirt
- Tierarzthelfer
- Biologe
- Lebensmittelkontrolleur
um diese Funktion zu nutzen.