Notfallsortiment
Definition
Das Notfallsortiment ist ein Bestand von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den eine öffentliche Apotheke bevorraten muss, um in Notfällen eine adäquate Versorung der Patienten zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlage für die Bevorratung ist §15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).[1]
Neben den Notfallsortiment der Apotheken gibt es zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch noch regionale Notfalldepots.
Liste
Unter anderem umfasst das Notfallsortiment Analgetika, Betäubungsmittel und Antidote sowie andere Notfallmedikamente.
Die Präparate sind in Packungsgrößen zu bevorraten, die im Notfall ausreichend sind, gleichzeitig aber auch keine große finanzielle Belastung für die Apotheke darstellen, da die Produkte oft nicht gebraucht werden und dann verfallen.
um diese Funktion zu nutzen.