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Notfallsortiment

Marc Kößling
Student/in der Pharmazie
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Marc Kößling, Dr. Frank Antwerpes

Definition

Das Notfallsortiment ist ein Bestand von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den eine öffentliche Apotheke bevorraten muss, um in Notfällen eine adäquate Versorung der Patienten zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlage für die Bevorratung ist §15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).[1]

Neben den Notfallsortiment der Apotheken gibt es zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch noch regionale Notfalldepots.

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Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Frank Antwerpes am 25.07.2023 Geprüft von DocCheck
Letzter Edit: 25.07.2023, 17:14