Packungsgröße
Synonym: Normgröße
Englisch: package size
Definition
Die Packungsgröße ist ein wichtiges Merkmal von Fertigarzneimitteln. Sie orientiert sich primär an der voraussichtlichen Behandlungsdauer. In Deutschland sind die Packungsgrößen normiert und durch die sog. Packungsgrößenkennzeichen N1, N2 und N3 gekennzeichnet.
Historie
Die drei Normgrößen N1, N2 und N3 wurden 1982 eingeführt, um Krankenkassen, Ärzten und Apothekern die Arbeit durch festgelegte Normen leichter zu machen.[1] Von 1994 bis 2003 wurde die Zuzahlung von der Packungsgröße abhängig gemacht.[2]
Rechtliches
Die Packungsgrößen werden in der "Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung - Packungsgrößenverordnung oder PackungsV" geregelt. Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Verordnung nach Satz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden".[3]
Welche Packungsgröße als "klein", "mittel" und "groß" zu bezeichnen ist, ist für Arzneimittel verschiedener Anwendungsgebiete unterschiedlich geregelt. Darüber hinaus gibt es noch die Kennzeichnung als "Klinikpackung". Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) von 2010 wurde die Packungsgrößenkennzeichnung an die Dauer der typischen Behandlungszyklen angepasst.
Packungsgrößenkennzeichen
- N1: Kleine Packung, die für eine Akuttherapie bzw. für eine Behandlungsdauer von 10 Tagen vorgesehen ist. Die Abweichung darf bis zu 20% betragen.
- N2: Mittlere Packung für eine Dauertherapie unter ärztlicher Kontrolle für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen bei einer Abweichung von bis zu 10%.
- N3: Große Packung für eine Dauertherapie mit einer Behandlungsdauer von 100 Tagen. Die Abweichung darf bis zu 5% nach unten betragen.[3]
Je nach Medikament, Hersteller und Wirkstoffkonzentration kann das gleiche Packungsgrößenkennzeichen eine andere Packungsgröße ausweisen. Beispielsweise enthält eine N1-Packung Acetylsalicylsäure (ASS) 100 mg im Schnitt 20 Tabletten, während eine N1-Packung Acetylsalicylsäure (ASS) 300 mg nur 10 Tabletten enthält.[4]
Taxierung
Im Rezept gibt der Arzt meistens Stückzahl plus Normgröße an, bspw. "Prednison 10 mg Galen Tabletten N3 100 Stück". Es kann aber vorkommen, dass die Stückzahl nicht mit der Normgröße übereinstimmt. Um hier eine Retaxation zu vermeiden, muss auf die Stückzahl geachtet werden. Ist diese Stückzahl im Umlauf, so muss diese abgegeben werden.[5]
Entspricht die verordnete Stückzahl keiner N-Einstufung, kann nur eine Packung abgegeben werden, wenn diese Packungsgröße kleiner ist als die größte definierte Packungsgröße.[5] Will der Arzt die größtmögliche Packung verschreiben, so tut er dies durch die Angabe "N3" ohne Stückzahl. Ist allerdings keine Packungsgröße dieses Medikaments als "N3" eingestuft, so muss die nächstkleinere Größe abgegeben werden.[5] Packungsgrößen, deren Stückzahl N3 überschreitet (sog. Jumbopackungen), dürfen so nicht ohne weiteres bedient werden. Die Stückzahl muss dann, in Normgrößen gestückelt, abgegeben werden.[5]
Quellen
- ↑ Dr. Jörg Mehnert: Reichdauerorientierte Arzneimittelnormgrößen – Problem der Anwendbarkeit für topische Dermatika
- ↑ Sozialpolitische Chronik
- ↑ 3,0 3,1 Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung - PackungsV)
- ↑ N1, N2, N3 = 20, 50, 100 Tabletten
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 GKV Rahmenvertrag, Paragraph 6
um diese Funktion zu nutzen.