logo Einloggen

Packungsgrößenverordnung

Synonym: PackungsV

1. Definition

Die Packungsgrößenverordnung ist eine deutsche Verordnung, die rechtlich verbindliche Bestimmungen über die Kennzeichnung von Packungsgrößen für Fertigarzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung trifft.

2. Geschichte

Die Packungsgrößenverordnung wurde erstmals im Jahr 2004 verkündet. Zwischen 2005 und 2008 wurde sie durch Folgeverordnungen mehrfach aktualisiert. Die letzten größeren Änderungen erfolgten durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 und die Fünfte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung vom 9.3.2011.

Eine wesentliche Änderung in der Packungsgrößenverordnung durch das AMNOG ist die Umstellung der Packungsgrößen auf Versorgungszeiträume. Ab 2013 werden Packungen

  • für eine Behandlungsdauer bis 10 Tage als N1
  • für eine Behandlungsdauer bis 30 Tage als N2
  • für eine Behandlungsdauer bis 100 Tage als N3

klassifiziert.

N1-Packungen dürfen bis zu 20 Prozent größer oder kleiner sein als für die Abdeckung des Behandlungszeitraums notwendig. Bei N2-Packungen darf die Abweichung maximal 10 Prozent betragen. N3-Packungen dürfen maximal 5 Prozent nach unten abweichen.

Empfehlung

Shop News Jobs CME Flexa Piccer
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.
A
A
A

Teilen Was zeigt hierher Versionsgeschichte Artikel erstellen Discord
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung
Letzter Edit:
29.05.2013, 19:51
5.227 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...