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Equine Virusarteritis (Pferd)

Synonyme: Equine virale Arteritis, EVA, Equine Arteritis, Pferdestaupe
Englisch: equine viral arteritis, pink eye

1. Definition

Die equine Virusarteritis, kurz EVA, ist eine viral bedingte Deckseuche beim Pferd.

2. Ätiologie

Die equine Virusarteritis wird durch das Equine Arteritis-Virus (EAV), ein Virus aus der Familie der Arteriviridae (Ordnung Nidovirales), verursacht.

Der Erreger ist ein behülltes, sphärisches und 45 bis 60 nm großes Virus, das zu den Aborterregern gezählt wird. Das Genom ist zwischen 12 und 16 kb groß und enthält eine lineare ssRNA positiver Polarität.[1]

3. Epidemiologie

In Österreich und Deutschland sind etwa 20 % der Pferde seropositiv.[2]

4. Pathogenese

Die Infektion erfolgt mit Körpersekreten (Nasen- oder Augensekret).[3] Die Erreger werden meist intranasal i.S. einer Tröpfcheninfektion aufgenommen. Die Virusübertragung ist auch mit dem Ejakulat akut infizierter oder chronisch virusausscheidender Hengste möglich.[3]

Die Viren gelangen sie in Lungenmakrophagen, um von dort aus in die Lymphknoten einzuwandern. Es kommt zu einer Virämie und einer Besiedlung der Endothelzellen. Aufgrund der massenhaften Virusreplikation entstehen Nekrosen in der Tunica media kleiner Arterien, die eine Arteriitis zur Folge haben.[2]

5. Klinik

Die meisten Infektionen verlaufen subklinisch. Kommt es zu einer klinisch manifesten Erkrankung, sind meist nur moderate Symptome ausgebildet, die alle durch vaskuläre Läsionen verursacht werden.

Nach einer Inkubationszeit von 3 bis 10 Tagen kann sich eine fieberhafte Allgemeinerkrankung entwickeln, die hauptsächlich durch Ödeme (Augenlider, Gliedmaßen, Unterbauch, Genitalien), Nasenausfluss und hochgradige Konjunktivitis (pink eye) in Erscheinung tritt. Zusätzlich können respiratorische Symptome und papulöse Eruptionen der Haut ausgebildet sein.

Aborte treten meist zwischen dem 3. und 10. Trächtigkeitsmonat auf.[2][3]

6. Differenzialdiagnosen

Differenzialdiagnostisch sind sämtliche Aborterreger auszuschließen (z.B. Equines Herpesvirus 1).

7. Diagnose

Die Diagnose erfolgt nach gründlich durchgeführter Anamnese und klinischer Untersuchung mithilfe eines direkten oder indirekten Erregernachweises.

Der Erreger kann aus Nasensekret, Blut, abortierten Feten und Plazenta isoliert und mittels PCR bzw. Immunhistochemie nachgewiesen werden. Ebenso ist ein Erregernachweis im Sperma möglich (zweimalige Untersuchung erforderlich). Der indirekte Nachweis erfolgt anhand der Bestimmung der Antikörpertiter mittels gepaarter Serumproben (Virusneutralisationstest).[2][3]

8. Therapie

Eine Kausaltherapie steht derzeit (2020) nicht zur Verfügung. Während der akuten Erkrankungsphase kann gegebenenfalls eine symptomatische Therapie durchgeführt werden. Eine strikte Trennung der infizierten Tiere von tragenden Stuten ist dringend anzuraten.[3]

9. Prophylaxe

In Deutschland ist gegen die equine Virusarteritis eine inaktivierte Vakzine zugelassen (in Österreich liegt keine Zulassung vor).[4]

10. Rechtliches

In Ländern, in denen keine Möglichkeit zur Impfung gegen die equine Virusarteritis besteht, ist der wichtigste Schutz die Prophylaxe. Laut Tierzuchtgesetz[5] bzw. EU-Richtlinien (EU-Richtlinie 92/65/EWG)[6] dürfen virusausscheidende Hengste nicht für die Zucht verwendet werden.

11. Quellen

  1. ViralZone. Arteriviridae SIB Swiss Institute of Bioinformatics, abgerufen am 10.01.2020
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Insitut für Virologie, Vetmeduni Vienna. Skript Virologie für die Module Tierseuchen, Verdauung, Respiration + Kreislauf, ZNS, Reproduktion. Für Studierende der Veterinärmedizin. Stand 1/2017
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Christine Aurich (Hrsg.), Jörg E. Aurich et al. (Mitarbeit). Reproduktionsmedizin beim Pferd. Gynäkologie - Andrologie - Geburtshilfe. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Parey-Verlag, 2004
  4. Institut für Virusdiagnostik (IVD). Nationales Referenzlabor für Equine Virale Arteritis (EVA) Friedrich-Loeffler-Insitut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, abgerufen am 10.01.2020
  5. Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener Tierzuchtgesetz, Fassung vom 04.01.2020, abgerufen am 10.01.2020
  6. EUR-Lex. Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992, abgerufen am 10.01.2020

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