Verhaltenstherapie
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Englisch: behavioral therapy, behaviour therapy
Definition
Die Verhaltenstherapie, kurz VT, ist eine Behandlungsform aus dem Bereich der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass eine Verhaltensstörung auf einer erlernten Fehleinstellung beruht, die durch gezieltes "Verlernen" (Dekonditionierung) wieder aufgehoben werden kann.
Hintergrund
Bei der Verhaltenstherapie steht nicht im Vordergrund, die Wurzeln einer Fehlentwicklung aufzudecken, sondern das aktuelle Verhalten und die Sichtweisen des Menschen zu untersuchen und bei Bedarf zu korrigieren. Die Verhaltenstherapie stützt sich dabei auf den Behaviorismus, eine wissenschaftliche Theorie des menschlichen und tierischen Verhaltens.
Das Verhalten wird durch Lernen geformt, das heißt der Mensch lernt Regeln und macht Erfahrungen, die einen Einfluss auf sein Verhalten haben. Auf diese Weise können auch psychische Störungen aus Lernerfahrungen hervorgehen, die durch verhaltenstechnische Intervention wieder verlernt werden sollen. Ein wesentliches Kennzeichen verhaltenstherapeutischer Verfahren ist es, den Betroffenen zur Selbsthilfe anzuleiten und ihm Strategien zu vermitteln, die ihn in die Lage versetzen, seinen psychischen Problemen entgegenzutreten.
Verfahren
Die Verhaltenstherapie hat sich seit ihrer Gründung einer stetigen Erweiterung und Wandlung unterzogen. Aufgrund der vielfältigen Ansätze und Verfahren kann es zu Missverständnissen kommen, wenn man von der Verhaltenstherapie spricht. Zur besseren Unterscheidung spricht man daher auch von verschiedenen Wellen der Verhaltenstherapie.
Verfahren der 1. Welle
Die Übertragung experimentalpsychologischer Erkenntnisse aus dem Behaviorismus in die Psychotherapie stellt das Fundament und damit die 1. Welle der Verhaltenstherapie dar. Wie auch im Behaviorismus wurde besonderer Wert auf Objektivität gelegt. Therapieerfolg bemisst sich demnach an objektiven Kriterien wie der Verhaltensänderung.
Beispiele für Verfahren der 1. Welle sind:
- klassische Konditionierung
- operante Konditionierung
- systematische Desensibilisierung
- Konfrontationstherapie
- Kontingenzmanagement
- Token-Economy
- Response-Cost
Verfahren der 2. Welle
Mit der sogenannten kognitiven Wende wurden schließlich auch Kognitionen der Patienten in die Therapie einbezogen. Die 2. Welle betrachtet also im Gegensatz zur 1. Welle auch subjektive Gedanken und kann den Fokus der Therapie auf dysfunktionale Kognitionen legen.
Beispiele für Verfahren der 2. Welle sind:
Verfahren der 3. Welle
In der 3. Welle der Verhaltenstherapie wird die Person als Ganzes betrachtet und das Erleben in den Mittelpunkt gesetzt. Beispielsweise finden Emotionen, Akzeptanz, Achtsamkeit und Metakognitionen mehr Beachtung. Elemente fernöstlicher Philosophien und Techniken (z.B. Zen, Meditation und Yoga) werden in Theorie und Praxis der Therapie eingebunden. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, ob es sich bei der 3. Welle um eine eigenständige Welle handelt, oder nur um eine Fortführung der 2. Welle.
Beispiele für Verfahren der 3. Welle sind:
- Dialektisch-behaviorale Therapie (DBT)
- Schematherapie
- Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT)
- Metakognitive Therapie (MCT)
- Achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (mindfulness-based stress reduction)
- Achtsamkeitsbasierte Kognitive Therapie (mindfulness-based cognitive therapy)
- Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP)
Geschichte
Ursprünglich stammt die Verhaltenstherapie aus der Tradition der psychologischen Lerntheorien und trat erstmals 1924 mit einer auf Gegenkonditionierung beruhenden Behandlung von Phobien (Mary Cover Jones) in Erscheinung. Zunächst bei Menschen mit schweren psychischen Störungen angewandt, wurden um 1970 die verhaltenstherapeutischen Prinzipien auf pädagogische Felder wie Schule und Familie übertragen. Andere psychotherapeutische Methoden wurden integriert. Begründer der modernen, kognitiven Verhaltenstherapie waren unter anderem Albert Ellis, Aaron T. Beck und Donald Meichenbaum.
Anwendungsgebiete
Verhaltenstherapie ist wirksam bei folgenden psychischen und psychosomatischen Erkrankungen (einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie der deutschen Bundesregierung zufolge):
- Abhängigkeit von psychotropen Substanzen wie Alkohol oder anderen Drogen
- remittierten und teilremittierten psychotischen Erkrankungen wie Schizophrenie und wahnhaften Störungen
- Persönlichkeitsstörungen wie der Borderline-Persönlichkeitsstörung
- Angststörungen
- affektiven Störungen wie z.B. Depression, Manie und Dysphorie
- Essstörungen wie Anorexia nervosa und Bulimia nervosa
- posttraumatischen und anderen Belastungsstörungen
- dissoziativen Konversions- und somatoformen Störungen
- psychosomatischen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Spannungskopfschmerz
Vorgehen
Zu Anfang jeder Verhaltenstherapie steht eine Verhaltensanalyse. Hier werden zunächst die Probleme des Patienten mit Fokus auf die das Verhalten stützenden Bedingungen und die Konsequenzen des Verhaltens betrachtet. Frederick Kanfer entwickelte hierzu das SORKC-Modell. Es beschreibt die fünf Grundlagen von Lernvorgängen:
- S (=Stimulus): Reize und Situationen, in denen das Verhalten auftritt
- O (=Organismus): Kognitionen und biologisch-somatische Bedingungen als individuelle, biologische und lerngeschichtliche Grundlagen der Reaktion der Person auf den Stimulus
- R (=Reaktion): Verhalten als die beobachtbaren Reaktionen, die dem Stimulus und seiner Verarbeitung im Organismus folgen.
- K (=Kontingenz): regelhafte und zeitliche Zusammenhänge zwischen Situation, Verhalten und Konsequenz
- C (=Konsequenz): Auftreten einer Belohnung oder Bestrafung als Folge des Verhaltens
Die Verhaltensanalyse bezieht Gefühle, Gedanken, körperliche Prozesse und das Umfeld des Patienten mit ein. Grundlage ist ein Therapievertrag, in dem sowohl Therapeut als auch Klient ihre jeweiligen Aufgaben benennen. Therapieziele werden stets gemeinsam mit dem Patienten entwickelt.
Status
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie der deutschen Bundesregierung hat die Verhaltenstherapie aufgrund ihrer in Studien belegten Wirksamkeit als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Verhaltenstherapie.[1]
Berufsausübung
Nach dem reformierten Qualifikationsweg erfolgt die Spezialisierung in Verhaltenstherapie im Rahmen der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Diese setzt grundsätzlich die Approbation als Psychotherapeut voraus und dauert nach der Muster-Weiterbildungsordnung mindestens 5 Jahre in Vollzeit; verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.[2] Für den bisherigen Ausbildungsweg gelten Übergangsregelungen.[3] Für Ärzte richtet sich die verhaltenstherapeutische Qualifikation nach der jeweiligen ärztlichen Weiterbildungsordnung.[4]
Quellen
- ↑ Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, abgerufen am 11.09.2026
- ↑ Bundespsychotherapeutenkammer: Muster-Weiterbildungsordnung Psychotherapeut*innen, § 8 und Abschnitt B, abgerufen am 11.09.2026
- ↑ Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, abgerufen am 11.09.2026
- ↑ Bundesärztekammer: Ärztliche Weiterbildung, abgerufen am 11.09.2026
Literatur
- Helle, M. (2019). Psychotherapie. New York, Vereinigte Staaten: Springer Publishing.