Lungenseuche (Rind)
Synonym: Lungenseuche der Rinder, infektiöse Pleuropneumonie der Rinder
Englisch: contagious bovine pleuropneumonia, CBPP
Definition
Als Lungenseuche oder infektiöse Pleuropneumonie bezeichnet man eine hochkontagiöse, bakterielle und anzeigepflichtige Infektionskrankheit des Respirationstrakts der Rinder.
Epidemiologie
Die Lungenseuche gehört neben der Maul- und Klauenseuche und Rinderpest zu den drei bedeutendsten Rinderkrankheiten weltweit.
Die Erkrankung war ursprünglich auf den meisten Kontinenten verbreitet, tritt heutzutage (2021) jedoch nur mehr in Subsahara-Afrika auf. In Europa ist die Tierseuche seit den 90er-Jahren nicht mehr verbreitet (letzter Fall in Portugal im Jahr 1999). Neben den Rindern sind auch Zebus, Yaks und Wasserbüffel für die Erreger empfänglich.
Erreger
Mycoplasma mycoides subspecies mycoides (Mmm) ist ein hochkontagiöses Bakterium aus der Gruppe der Mykoplasmen. Als zellwandloses Bakterium der Klasse Mollicutes ist es Teil des Mycoplasma-mycoides-Clusters, der sich aus fünf verschiedenen Mykoplasmen-Stämmen zusammensetzt.
Pathogenese
Die Lungenseuche wird hauptsächlich durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt sowie als Tröpfcheninfektion übertragen. Eine transplazentare Übertragung ist ebenso möglich. Die Erregerausscheidung findet zusätzlich über Speichel, Urin, Uterussekrete und Samenflüssigkeit statt. Als Hauptquelle einer Infektion gelten v.a. stille Träger.
Nach einer mehrwöchigen Inkubationszeit (3 Wochen bis 6 Monate) verursachen die Bakterien eine akute lobuläre Pneumonie (fibrinöse Bronchopneumonie) mit Pleuritis. In der akuten Phase können sich mehrere Liter umfassende Pleuraergüsse bilden, während in der chronischen Phase fibrotische Adhäsionen zwischen Lunge und Brustwand entstehen. Die Läsionen in der Lunge sind meist unilateral, wobei bevorzugt der kaudale Lungenlappen betroffen ist. Typisch sind auch abgekapselte nekrotische Bereiche in der Lunge, die als Sequestra bezeichnet werden. Gleichzeitig erscheint das Lungengewebe aufgrund der konfluierenden Herde bunt marmoriert.
Es kommt zu Thrombosierungen von Lungengefäßen und zentralnervösen Schädigungen, deren Ursache noch nicht geklärt ist. Bei Kälbern können vorwiegend fibrinöse Polyarthritiden beobachtet werden.
Klinik
Die Lungenseuche der Rinder kann sowohl akut, als auch subakut oder chronisch verlaufen.
Bei der akuten Form dominieren vor allem hohes Fieber (bis zu 42 °C) und ausgeprägte respiratorische Symptome wie z.B. Husten, Tachypnoe, Dyspnoe und Nasenausfluss. In endemischen Gebieten verläuft die Krankheit überwiegend subakut oder chronisch. Betroffene Tiere zeigen daher kaum oder gar nur unspezifische Symptome wie Husten und progressive Abmagerung bis hin zu einer Kachexie.
Die klinische Ausprägung einer Infektion wird maßgeblich von der Virulenz des betreffenden Erregerstammes sowie der Empfänglichkeit des Wirtes (Rasse, Alter und Immunstatus) geprägt. Bei einer Neuinfektion einer Herde kann die Mortalität bis zu 90 % betragen, wohingegen die Krankheit in endemischen Gebieten mit einer niedrigen Mortalität (< 10 %) einhergeht.
Diagnose
Da die klinische Diagnostik unzuverlässig ist (unspezifische Symptome), muss die Erkrankung im Verdachtsfall immer mikrobiologisch, molekularbiologisch, pathologisch und/oder serologisch abgeklärt werden.
Am lebenden Tier können folgende Proben zur Diagnostik herangezogen werden: Nasentupfer, bronchoalveoläre Lavage, Punktion des Pleuraergusses oder Serum. Am toten Tier sind die pathologischen Veränderungen an den befallenen Organen wegweisend. Alternativ können auch Pleura- und Synovialflüssigkeiten beprobt werden. Der direkte Erregernachweis erfolgt entweder mittels Kultur auf Selektivnährmedien oder mithilfe einer PCR. Alternativ kann auch eine Komplementbindungsreaktion (KBR) oder ein Antikörper-ELISA durchgeführt werden.
Therapie
Da die Lungenseuche eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, darf keine Therapie durchgeführt werden. Die Tiere sind gemäß der Rechtsnormen zu euthanasieren und zu entsorgen.
Rechtliches
Die Lungenseuche ist in Österreich gemäß § 16 des Tierseuchengesetzes eine anzeigepflichtige Tierseuche. In Deutschland ist die Erkrankung durch § 4 Absatz 4 des Tiergesundheitsgesetzes geregelt.
Quellen
- Klee W, Metzner M. 2016. Ausgewählte Kapitel aus dem Gebiet der Inneren Medizin der Wiederkäuer Lehrmaterialien der Klinik für Wiederkäuer der LMU München (abgerufen am 21.03.2021)
- AGES - Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit. Lungenseuche des Rindes (abgerufen am 21.03.2021)
- OIE - World Organisation for Animal Health. Contagious bovine pleuropneumonia (CBPP) (abgerufen am 21.03.2021)
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Tierseuchengesetz (abgerufen am 21.03.2021)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtige Tierseuchen (abgerufen am 21.03.2021)
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