Euthanasie (Veterinärmedizin)
Synonym: Einschläferung
Englisch: animal euthanasia
Definition
Als Euthanasie bezeichnet man die beabsichtigte Tötung von Tieren unter Zuhilfenahme von geeigneten Medikamenten durch einen Tierarzt oder eine fachkundige Person.
Hintergrund
Häufigster Grund einer Euthanasie ist eine unheilbare Erkrankung oder eine lebensbedrohliche Verletzung.
Medikamente
Euthanasien dürfen nur mithilfe hierfür zugelassenen Arzneistoffen in den dafür notwendigen Dosierungen durchgeführt werden. In den meisten Fällen werden Narkotika oder Hypnotika in überdosierter Form verabreicht. In Deutschland und Österreich sind verschiedene Arzneistoffe und Präparate zugelassen, u.a.:
- Pentobarbital (z.B. Euthasol®): intravenös oder intraperitoneal
- Embutramid (z.B. T61®): intravenös, intraperitoneal oder intrakardial
Durchführung
Die Durchführung einer Euthanasie wird folglich am Beispiel eines Pferdes erläutert. Die zu verwendeten Medikamente sowie Umstände unterscheiden sich innerhalb der Tierarten und der jeweiligen Situation und müssen dementsprechend angepasst werden.
Das Pferd sollte wenn möglich in einen Zwangsstand geführt werden, um ein kontrolliertes Niedergehen zu gewährleisten. Nachdem der Kopf ausgebunden wurde, kann das Tier sediert werden (z.B. 0,01 mg/kgKG Detomidin und 0,02 mg/kgKG Butorphanol i.v.). Sobald die Wirkung eingetreten ist, wird ein Venenverweilkatheter gesetzt und ein Verlängerungsschlauch angebracht. Anschließend wird die Narkose mit Ketamin (2 mg/kgKG i.v.) und Midazolam (0,1 mg/kgKG i.v.) eingeleitet. Kurz nachdem die Medikamente appliziert wurden, sollte das Pferd langsam und kontrolliert im Zwangsstand niedergehen. Da das Pferd zu dieser Zeit noch ausgebunden ist, müssen Helfer die Stricke lösen. Sobald die Narkosetiefe erreicht wurde (abrotierter Bulbus, flache Atmung u.ä.), kann das Narkotikum (z.B. T61®) injiziert werden. Der Erfolg der Euthanasie ist unbedingt mehrfach zu überprüfen (fehlender Kornealreflex, Herz-Kreislauf-Stillstand u.ä.).
Hinweis: Diese Dosierungsangaben können Fehler enthalten. Ausschlaggebend ist die Dosierungsempfehlung in der Herstellerinformation.
Rechtliches
Die Euthanasie ist rechtlich in den jeweiligen Bundes- bzw. Landesgesetzen verankert und meist über das Tierschutzgesetz geregelt.
Quellen
- Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz, Fassung vom 24.07.2019, abgerufen am 24.07.2019
- Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006, abgerufen am 24.07.2019