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Tötung

1. Definition

Unter Tötung versteht man das aktive Beenden der Lebensprozesse eines Lebewesens, d.h. das Herbeiführen des Todes - z.B. durch physische Gewalt, Waffen oder Toxine.

2. Hintergrund

Eine Tötung kann durch das Individuum selbst (Suizid) oder durch ein anderes Individuum erfolgen. Juristisch unterscheidet man u.a. zwischen vorsätzlicher Tötung (Tötung auf Verlangen, Totschlag, Mord), fahrlässiger Tötung und gezielter Tötung, wobei letzteres nur im Kriegsrecht von Bedeutung ist.

Stichworte: Tötungsdelikte
Fachgebiete: Medizinrecht

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19.02.2024, 09:20
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