Mord ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt.
Mord ist ein Straftatbestand nach §211 StGB. Mörder ist, wer bei der Tötung eines der folgenden Mordmerkmale erfüllt:
Bei Verstößen gegen dieses Gesetz kann Ärzten der Verlust der Approbation, bzw. Pflegefachkräften des Staatsexamens drohen.
Die Art der Tötung wird abgeleitet aus dem Lateinischen durch das Tötungsobjekt und die Endung "-zid" bezeichnet, z.B.:
Fachgebiete: Medizinrecht
Diese Seite wurde zuletzt am 26. August 2019 um 20:08 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.