Mord
Definition
Mord ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt.
Hintergrund
Mord ist ein Straftatbestand nach §211 StGB. Mörder ist, wer bei der Tötung eines der folgenden Mordmerkmale erfüllt:
- Niedrige Beweggründe
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- Besonders verwerfliche Begehungsweise
- Heimtücke
- Grausamkeit
- Gemeingefährliche Mittel
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
Bei Verstößen gegen dieses Gesetz kann Ärzten der Verlust der Approbation, bzw. Pflegefachkräften des Staatsexamens drohen.
Nomenklatur
Die Art der Tötung wird abgeleitet aus dem Lateinischen durch das Tötungsobjekt und die Endung "-zid" bezeichnet, z.B.:
- Suizid: Selbsttötung
- Parentizid: Tötung der Eltern
- Partrizid: Tötung des Vaters
- Matrizid: Tötung der Mutter
- Infantizid: Tötung eines Kindes
Fachgebiete:
Medizinrecht
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