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Efmoroctocog alfa

Handelsnamen: Elocta®
Englisch: efmoroctocog alfa

1. Definition

Efmoroctocog alfa, kurz rFVIIIFc, ist ein Arzneistoff aus der Klasse der rekombinanten Gerinnungsfaktoren. Er ersetzt Faktor VIII und wird zur Behandlung der Hämophilie A eingesetzt.

2. Biochemie

Efmoroctocog alfa ist ein rekombinanter humaner Gerinnungsfaktor VIII, der gentechnologisch mit Hilfe humaner HEK-Zellen hergestellt wird. Der rFVIII ist kovalent an die dimere Fc-Domäne des humanen Immunglobulin G1 gebunden. Efmoroctocog alfa bindet dadurch an den Fc-Rezeptor, was den lysosomalen Abbau verzögert und eine längere Plasmahalbwertszeit als die des Wildtyp-Faktor-VIII ermöglicht.

Das Glykoprotein besteht aus 1.890 Aminosäuren und hat posttranslationale Modifikationen, die denen des plasmatischen Moleküls ähneln. Sein Molekulargewicht beträgt etwa 220 kDa.

3. Wirkmechanismus

Die Wirkungsweise von Efmoroctocog alfa entspricht der des endogenen Faktor VIII. Nach i.v.-Gabe bindet Efmoroctocog alfa an den von-Willebrand-Faktor (VWF) im Blutkreislauf des Hämophilie-Patienten und wird dadurch aktiviert. Der aktivierte Faktor VIII beschleunigt als Kofaktor von aktiviertem Faktor IX die Umwandlung von Faktor X in Faktor Xa. Faktor Xa wiederum wandelt Prothrombin in Thrombin um. Thrombin setzt schließlich Fibrinogen in Fibrin um, was zur Gerinnselbildung führt.

Durch die Substitutionstherapie werden die Faktor-VIII-Spiegel nur vorübergehend erhöht. Der Therapieeffekt lässt mit dem proteolytischen Abbau des Wirkstoffs wieder nach.

4. Pharmakokinetik

Die Plasmahalbwertszeit von Efmoroctocog alfa beträgt bei Patienten über 12 Jahren im Mittel 17,5 Stunden, die mittlere Verweildauer (MRT) 23,5 Stunden. Die Metabolisierung in Peptidfragmente und Aminosäuren erfolgt über den Abbau des Glykoproteins durch körpereigene Proteasen.

5. Indikation

  • Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel). Der Wirkstoff kann bei allen Altersgruppen angewendet werden.

6. Dosierung

Die Dosierung richtet sich nach dem Schweregrad des Faktor-VIII-Mangels, nach Ort und Ausmaß der Blutung sowie nach dem klinischen Zustand des Patienten. Die empfohlene Dosis liegt zwischen 20 und 100 IE Efmoroctocog alfa intravenös je kgKG.

Hinweis: Diese Dosierungsangaben können Fehler enthalten. Ausschlaggebend ist die Dosierungsempfehlung in der Herstellerinformation.

7. Darreichungsform

Efmoroctocog alfa ist als Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung in einer Durchstechflasche mit 250 I.E., 500 I.E., 750 I.E., 1.000 I.E., 1.500 I.E., 2.000 I.E., 3.000 I.E., 4.000 I.E., 5.000 I.E. und 6.000 I.E. Wirkstoff erhältlich.

8. Nebenwirkungen

Folgende Nebenwirkungen treten unter Efmoroctocog alfa gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100) auf:

Unter Efmoroctocog alfa kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen oder allergischen Reaktionen mit Urtikaria, Engegefühl in der Brust, Giemen und Hypotonie kommen, die in eine Anaphylaxie mit Schock münden können.

Wie bei anderen rekombinanten Gerinnungsfaktoren kann es unter der Therapie zur Entwicklung hemmender Antikörper gegen Faktor VIII kommen, die zu einer verminderten Wirkung führt.

9. Wechselwirkungen

Es wurden keine Wechselwirkungen von Efmoroctocog alfa mit anderen Arzneimitteln beobachtet.

10. Kontraindikationen

11. Zulassung

Der Arzneistoff ist in der EU seit Januar 2015 zugelassen und wird durch den Hersteller Swedish Orphan Biovitrum (Sobi) vertrieben.

12. Nutzenbewertung

Der G-BA ordnet den Zusatznutzen von Efmoroctocog alfa auf der Basis der vom IQWiG ausgewerteten Studien wie folgt ein:[1]

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

13. Kosten

Die Jahrestherapiekosten sind je nach Ansprechen und Dosierung individuell unterschiedlich. Bei Erwachsenen liegen sie gerundet zwischen 264.000 und 1.078.000 €.[1]

14. Quellen

  1. 1,0 1,1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V – Efmoroctocog alfa Beschluss vom: 16. Juni 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 16. Juni 2016 BAnz AT 12.07.2016 B4 vom 16. Juni 2016

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