Synonym: Rezeptpflicht
Englisch: prescription requirement
Die Verschreibungspflicht bestimmt, unter welchen Umständen Medikamente und Arzneistoffe an den Verbraucher abgegeben werden dürfen.
Arzneistoffe bzw. daraus hergestellte Medikamente können einer Verschreibungspflicht unterliegen und dürfen dann nur gegen Vorlage einer ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung (umgangssprachlich "Rezept" oder "Verordnung") abgegeben werden. Sie werden auch als Rx-Präparate bezeichnet. Heilpraktiker dürfen auf ihren Rezepten keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen.
In Deutschland sind die entsprechenden Arzneistoffe in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) deklariert. Rechtliche Grundlage ist Paragraph 48 des Arzneimittelgesetzes. Die Vertrieb von Medikamenten erfolgt bis auf entsprechend geregelte Ausnahmen durch Apotheken oder Versandapotheken.
Die Umverpackung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ist durch den pharmazeutischen Unternehmer mit dem Schriftzug verschreibungspflichtig zu kennzeichnen.
Ärztliche, tierärztliche und zahnärztliche Verschreibungen sind in Apotheken nur ein einziges Mal gültig, sofern nichts anderes auf dem Rezept vermerkt wurde. Seit 2020 ist es möglich, ein sogenanntes "Wiederholungsrezept" auszustellen. Dieses können Patienten bis zu 4 Mal in der Apotheke vorlegen, um ihr Medikament zu erhalten. Da aktuell (2022) noch nicht geklärt ist, wie eine solche Verordnung aussehen sollte, haben Wiederholungsrezepte noch keine praktische Relevanz.[1]
Normale Rezepte sind 3 Monate gültig. Soll ein Rezept von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden (Kassenrezept), muss es innerhalb von 28 Tagen in einer Apotheke vorgelegt werden Der Ausstellungstag wird nicht mitgezählt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Patient die Möglichkeit, das Medikament wie bei einem Privatrezept zum Selbstkostenpreis zu erhalten, bis die 3 Monate abgelaufen sind. Wiederholungsrezepte sind 365 Tage gültig.[2]
Arzneimittel, die ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen, sind die rezeptfreien Arzneimittel, die auch als "Over-the-counter"-Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) bezeichnet werden. Hier ist wiederum zwischen apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln zu unterscheiden.
Rechtlich gesehen sind Arzneimittel ausschließlich deswegen verschreibungspflichtig, weil sie im Anhang der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgelistet sind. Das heißt, dass sich die Verschreibungspflicht nicht direkt aus den pharmakologischen Eigenschaften eines Stoffes ableitet.
Zweimal jährlich tagt ein Ausschuss des BfArM, um Änderungen der Verschreibungspflicht zu diskutieren.[3] Die häufigsten Gründe, warum vom Gesetzgeber eine Verschreibungspflicht festgelegt wird, sind:
Manche Wirkstoffe werden besonders streng überwacht und müssen auf besonderen Rezepten verordnet werden, die sich u.a. bezüglich ihrer Dokumentationsanforderungen und Gültigkeitsdauer unterscheiden. Spezielle Rezeptformen sind:
Tags: AMVV, Apotheke, Rezept, Rezeptpflichtig, Verordnung
Fachgebiete: Arzneimittel, Gesundheitswesen, Medizinrecht
Diese Seite wurde zuletzt am 31. Januar 2022 um 12:42 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.