T-Rezept
Definition
Als T-Rezept bezeichnet man ein Rezeptformular zur Verordnung von Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid.
Hintergrund
Thalidomid ist seit 2008 europaweit zur Behandlung des Multiplen Myeloms zugelassen. Später erhielten auch die Wirkstoffe Lenalidomid und Pomalidomid Zulassungen für die gleiche Indikation. Thalidomid war früher als Schlafmittel für Schwangere unter dem Handelsnamen "Contergan" bekannt und verursachte in den 1960er Jahren zahlreiche Fehlbildungen bei Neugeborenen. Aufgrund seiner teratogenen Wirkung wurden im Rahmen der Wiedereinführung auf dem deutschen Markt besondere Anforderungen an die Verordnung gestellt. Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid müssen dementsprechend auf einem speziellen T-Rezept verschrieben werden. Andere Arzneimittel dürfen auf dem Rezeptformular nicht verordnet werden.
Aufbau
Das T-Rezept besteht aus zwei Teilen:
- Deckblatt: wird von der abgebenden Apotheke zur Abrechnung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht
- Durchschlag: wird anonymisiert am Abgabetag zu Auswertungszwecken an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt.
Des Weiteren müssen zwingend drei Felder angekreuzt werden:
- Bestätigung der Aufklärung über das embryotoxische Potential der Wirkstoffe
- Bestätigung des Ausschlusses einer Schwangerschaft
- Information, ob das Arzneimittel in- oder off-label eingesetzt wird.
Gültigkeit
Ein T-Rezept ist 6 Tage gültig, wobei der Ausstellungstag nicht mitgezählt wird. Anders als beim BtM-Rezept muss innerhalb dieser Frist nicht nur das Rezept in einer Apotheke vorgelegt, sondern auch das Arzneimittel an den Patienten abgegeben werden.
Pharmakoökonomie
Aktuell sind auf dem deutschen Markt 30 Arzneimittel verkehrsfähig, die Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid enthalten und dementsprechend auf T-Rezepten verordnet werden müssen. Dies entspricht einem Anteil von 0,02 % der verkehrsfähigen Arzneimittel.[1]
Weblinks
- Pharmazeutische Zeitung: T-Rezept, abgerufen am 16.03.2020
Quellen
- ↑ Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; Verkehrsfähige Arzneimittel im Zuständigkeitsbereich des BfArM; abgerufen am 22.09.2024
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