Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Definition
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, ist eine dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zugeordnete Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn.
Geschichte
Der Vorläufer des BfArM war das Institut für Arzneimittel, das 1975 gegründet wurde. Als Teil des damaligen Bundesgesundheitsamts wurde es ebenfalls im Juni 1994 aufgelöst.
Im Jahr 2020 wurde die zuvor eigenständige Behörde DIMDI ins BfArM eingegliedert.
Aktueller (2023) Präsident ist Karl Broich.
Aufgaben
Das BfArM wird insbesondere tätig auf folgenden Gebieten:
- Zulassung von Fertigarzneimitteln
- Registrierung homöopathischer Arzneimittel
- Risikoerfassung und -bewertung sowie Durchführung von Maßnahmen nach dem Stufenplan
- Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln
- Arbeiten zur medizinischen und technischen Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten
Beim Einsatz von Medizinprodukten auftretende Gefahren und Risiken müssen dem BfArm gemeldet werden. Dieses prüft dann in Zusammenarbeit mit dem Hersteller Möglichkeiten der Risikovermeidung.
Das BfArM ist nicht zuständig für die Zulassung von Tierarzneimitteln (Aufgabe des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und die Zulassung von Impfstoffen und Sera (Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts).[1][2]
Quellen
- ↑ BVL - Tierarzneimittel, abgerufen am 27.01.2022
- ↑ PEI - Aufgaben, abgerufen am 27.01.2022
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