Bundesoberbehörde
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LoslegenEnglisch: higher federal authority
Definition
Eine Bundesoberbehörde, kurz BOB, ist eine Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung, die dem Geschäftsbereich eines Bundesministeriums zugeordnet ist. Sie ist in der Regel für das gesamte Bundesgebiet zuständig und verfügt meist über keinen eigenen nachgeordneten Verwaltungsunterbau.[1]
Hintergrund
Die Aufgaben einer Bundesoberbehörde richten sich nach ihrem jeweiligen gesetzlichen Auftrag und können sehr unterschiedlich sein. Bundesoberbehörden übernehmen unter anderem Zulassungs-, Überwachungs-, Forschungs-, Koordinierungs- oder Vollzugsaufgaben. Sie unterstehen grundsätzlich der Dienstaufsicht und Fachaufsicht des zuständigen Bundesministeriums.
Medizinisch relevante Bundesoberbehörden
Zu den für Medizin, Pharmazie und gesundheitlichen Verbraucherschutz relevanten Bundesoberbehörden zählen:
- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), unter anderem zuständig für die Zulassung und Überwachung der meisten Humanarzneimittel
- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), unter anderem zuständig für Impfstoffe und andere biomedizinische Arzneimittel
- das Robert Koch-Institut (RKI), insbesondere zuständig für Infektionsepidemiologie, Krankheitsüberwachung und Public Health
- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), unter anderem zuständig für Aufgaben der Lebensmittelsicherheit sowie für die Zulassung und Überwachung nicht immunologischer Tierarzneimittel
Quelle
- ↑ Artikel 87 des Grundgesetzes, abgerufen am 19.09.2026