logo Einloggen
Bearbeiten
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.

Verkehrsfähigkeit

(Weitergeleitet von Verkehrsfähig)
Jonas Autenrieth
Apotheker/in
Dr. Franz Kass
Biologe/in | Chemiker/in | Naturwissenschaftler/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Inga Haas
DocCheck Team
Fiona Walter
DocCheck Team
Jonas Autenrieth, Dr. Franz Kass + 3

Definition

Die Verkehrsfähigkeit ist eine gesetzlich festgelegte Eigenschaft von Arzneimitteln und Lebensmitteln. Sie bedeutet, dass die entsprechenden Produkte am Rechts- oder Handelsverkehr teilnehmen können, vulgo verkauft werden dürfen. Das Inverkehrbringen umfasst dabei laut Arzneimittelgesetz §4 die Abgabe an andere, das Vorrätighalten zum Verkauf bzw. zu sonstiger Abgabe sowie das Anbieten zum Verkauf.

Die Verkehrsfähigkeit von Arznei- und Lebensmitteln sollte nicht mit dem Begriff Verkehrstauglichkeit verwechselt werden.

Stichworte: Arzneimittelgesetz
Fachgebiete: Pharmazie
2.178 Aufrufe
Geprüfte Änderung
Bearbeitet von Franz Kass am 28.09.2023 Geprüft von DocCheck
Letzter Edit: 28.09.2023, 16:52