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Verkehrsfähigkeit

(Weitergeleitet von Verkehrsfähig)
Jonas Autenrieth
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Dr. Franz Kass
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Definition

Die Verkehrsfähigkeit ist eine gesetzlich festgelegte Eigenschaft von Arzneimitteln und Lebensmitteln. Sie bedeutet, dass die entsprechenden Produkte am Rechts- oder Handelsverkehr teilnehmen können, vulgo verkauft werden dürfen. Das Inverkehrbringen umfasst dabei laut Arzneimittelgesetz §4 die Abgabe an andere, das Vorrätighalten zum Verkauf bzw. zu sonstiger Abgabe sowie das Anbieten zum Verkauf.

Die Verkehrsfähigkeit von Arznei- und Lebensmitteln sollte nicht mit dem Begriff Verkehrstauglichkeit verwechselt werden.

Stichworte: Arzneimittelgesetz
Fachgebiete: Pharmazie
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