Bedenkliches Arzneimittel
Definition
Bedenkliche Arzneimittel sind Arzneimittel, die Stoffe mit einem negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis enthalten. Ein Arzneimittel, das als bedenklich eingestuft wird, ist gemäß AMG §5 nicht verkehrsfähig und darf nicht an Patienten angewendet werden.
Hintergrund
Bedenkliche Arzneimittel haben nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine negative Nutzen-Risiko-Bewertung, das heißt die Nebenwirkungen übersteigen den therapeutischen Nutzen.
Beispiele
Beispiele für bedenkliche Arzneimittel bzw. Stoffe sind:[1]
- Arnikablüten zur inneren Anwendung (ausgenommen Homöopathika ab D4)
- Borsäure (ausgenommen in Augentropfen)
- Chloroform
- Formaldehyd
Quellen
- ↑ Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker - Bedenkliche Rezepturarzneimittel, abgerufen am 05.08.2022
Fachgebiete:
Pharmazie
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