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Kassenrezept

1. Definition

Ein Kassenrezept ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entrichtet wird.

siehe auch: Rezept

2. Hintergrund

Das Kassenrezept findet Anwendung bei durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähigen Arznei- oder Heilmitteln und ist somit das am häufigsten gebrauchte Rezeptformular in Deutschland. Rechtliche Grundlagen zur Kostenübernahme durch die GKV sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.

3. Besonderheiten

Das Kassenrezept wird auf einem roten Vordruck ausgestellt. Zusätzliche Pflichtangaben sind unter anderem der Kostenträger, weitere personenbezogene Daten und die Rezeptgebühr. Letztere entfällt für Präparate mit Festbetrag.

4. Gültigkeitsdauer

Ebenso wie ein Privatrezept ist ein Kassenrezept 3 Monate gültig, allerdings werden die Kosten nur dann von der Krankenkasse erstattet, wenn das Rezept innerhalb von 28 Tagen in einer Apotheke vorgelegt wird.[1] Das Ausstellungsdatum wird nicht mitgezählt.

5. Quellen

  1. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenrezept (Muster16): Tipps zum Ausfüllen; 2016

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30.01.2022, 23:24
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