Ein Kassenrezept ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entrichtet wird.
siehe auch: Rezept
Das Kassenrezept findet Anwendung bei durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähigen Arznei- oder Heilmitteln und ist somit das am häufigsten gebrauchte Rezeptformular in Deutschland.
Das Kassenrezept wird auf einem roten Vordruck ausgestellt. Zusätzliche Pflichtangaben sind unter anderem der Kostenträger, weitere personenbezogene Daten und die Rezeptgebühr. Letzteres entfällt für Präparate mit Festbetrag. Im Gegensatz zum Privatrezept ist ein Kassenrezept nur einen Monat gültig.[1]
Tags: Rezept, Selbstbeteiligung, Zuzahlung
Fachgebiete: Allgemeinmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 11. Juli 2019 um 12:42 Uhr bearbeitet.
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