Privatrezept
Definition
Ein Privatrezept ist eine von einem Arzt ausgestellte Heilmittel- oder Arzneimittelverordnung, deren Kosten nicht von der GKV, sondern vom Patienten selbst entrichtet werden.
Hintergrund
Auch andere Heilberufe, wie beispielsweise Heilpraktiker dürfen Privatrezepte ausstellen, jedoch im Gegensatz zu einem approbierten Arzt keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen.
Formale Anforderungen
Das Privatrezept erfordert kein spezielles Format. Um gültig zu sein, muss es jedoch folgende Merkmale aufweisen:
- die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffes, sowie seine Wirkstärke und Darreichungsform
- den Namen und das Geburtsdatum des Patienten
- den Namen, Vornamen und die Anschrift des ausstellenden Arztes
- eine Telefonnummer zur Kontaktaufahme
- den Ausstelllungsort und das Ausstellungsdatum
- die Unterschrift des ausstellenden Arztes
Ein Privatrezept ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Verwendung
Privatrezepte werden für folgende Personengruppen verwendet:
- Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV)
- Beamte
- Patienten, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind
Darüber hinaus werden Privatrezepte auch bei GKV-Patienten verwendet, wenn ein rezeptpflichtiges Arzneimittel nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf (z.B. bei der Verordnung so genannter Lifestyle-Medikamente).
Kostenerstattung
Die Kosten für ein Privatrezept werden Privatversicherten und Beamten anschließend von ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe erstattet, wobei ein Eigenanteil fällig sein kann.
um diese Funktion zu nutzen.