Versandapotheke
Synonym: Online-Apotheke
Definition
Versandapotheken sind öffentliche Apotheken, die eine Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln besitzen. Verbraucher können Arzneimittel per Post, Telefon oder Internet bei einer Versandapotheke bestellen.
Hintergrund
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Rechtliche Grundlage ist §11a des Apothekengesetzes (ApoG), wonach der Versand zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb vorgesehen ist. Somit steht hinter jeder deutschen Versandapotheke eine Präsenzapotheke. Sonstige Händler, die keine Apotheken sind, dürfen nur freiverkäufliche Arzneimittel anbieten.
Versandhandelsregister
Das Versandhandelsregister ist eine über das DIMDI zugängliche Datenbank, in welcher alle Apotheken und sonstigen Händler erfasst sind, die über eine behördliche Erlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 (1) AMG zum Vertrieb von Humanarzneimitteln über das Internet verfügen.[1]
Die Liste ist untergliedert in Apotheken und Einzelhändler.
Für die Registereinträge verantwortlich sind Behörden und Stellen, die nach Landesrecht für die Überwachung der Apotheken zuständig sind.[2]
EU-Sicherheitslogo
Seit Oktober 2015 müssen alle im Versandhandelsregister erfassten Apotheken und Händler auf ihren Webseiten das EU-Sicherheitslogo ausweisen, das mit der Landesflagge des Firmensitzes versehen ist.[3] Beim Klicken auf das Logo öffnet sich der Registereintrag des Händlers, wobei das Schloss-Symbol in der Browserzeile bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist.
Diese Vorschrift nach §67, Abs. 8 AMG basiert auf der europäischen Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und trägt zum Schutz vor dem Online-Kauf gefälschter Arzneimittel bei.
Ausländische Internethändler
Anhand des EU-Sicherheitslogos können Verbraucher auch ausländische Händler überprüfen. Jedes EU-Land führt ein eigenes Register mit den dort ansässigen Internet-Arzneimittelhändlern. Gemäß der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Länderliste bestehen zur Zeit dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards in Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich.[4]
Auch Apotheken aus anderen Staaten können eine Versandhandelserlaubnis für Arzneimittel beantragen. Die Bewertung des Händlers berücksichtigt die Bestimmungen zur guten Herstellungspraxis inklusive deren Durchsetzung und Überwachung in dem jeweiligen Land. Grundsätzlich müssen sich ausländische Versandapotheken an das deutsche Recht halten. Die Überwachung ausländischer Händler durch deutsche Behörden ist allerdings eingeschränkt.
Quellen
- ↑ Versandhandels-Register abgerufen am 31.01.2018
- ↑ Verzeichnis der für die Überwachung zuständigen Behörden, Stellen und Sachverständigen der Länder abgerufen am 02.02.2018
- ↑ EU-Sicherheitslogo abgerufen am 31.01.2018
- ↑ Länderliste abgerufen am 31.01.2018
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