OTC-Arzneimittel
Synonyme: OTC-Medikament, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel
Definition
Als OTC-Arzneimittel bzw. "Over-the-counter"-Arzneimittel bezeichnet man Arzneimittel, die rezeptfrei, d.h. ohne Verschreibung, abgegeben werden dürfen und in Apotheken frei verkäuflich sind.
Von den OTC-Arzneimitteln abgegrenzt werden die nur gegen Rezept erhältlichen Rx-Präparate.
siehe auch: Verschreibungspflicht
Hintergrund
Nach den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 werden die Kosten für OTC-Arzneimittel nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Sozialgesetzbuch V sind jedoch einige Ausnahmen festgelegt. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch die GKV übernommen, wenn diese Entwicklungsstörungen haben. Zudem kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) OTC-Arzneimittel, die bei der Therapie schwerwiegender Erkrankungen Standard sind, auf eine Ausnahmeliste setzen.
Seit 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zudem OTC-Arzneimittel als Satzungsleistungen anbieten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
um diese Funktion zu nutzen.