GKV-Modernisierungsgesetz
Synonym: Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz
Definition
Das GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG, ist ein am 26.09.2003 verabschiedetes Gesetz, mit dem versucht wurde, die Kosten des öffentlichen Gesundheitswesens zu reduzieren und die Beiträge zu den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf ca. 13% des Bruttogehalts zu senken.
Regelungen
Das GMG erfasste nahezu alle am Gesundheitsmarkt beteiligten Personen, Firmen und Institutionen. Es folgt eine unvollständige Übersicht über die wichtigsten Regelungen.
Patienten
- Die Regelungen für die Zuzahlungen bei Arzneimitteln wurden geändert. Zu jedem Arzneimittel müssen 10% der Gesamtkosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € zugezahlt werden. Die Zuzahlung geht zu 100% an die Krankenkasse. Liegen die Kosten unter 5 €, wird nur der tatsächliche Betrag berechnet.
- Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) wie z.B. Acetylsalicylsäure oder Paracetamol werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet.
- Zuzahlungen beim Arztbesuch. Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10 € Praxisgebühr pro Quartal, also maximal 40 € pro Jahr, bezahlt werden. Bei Überweisungen, z.B. vom Haus- zum Facharzt entfällt diese Pauschale.
- Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus. Pro Tag müssen maximal 28 Tage lang 10 € bezahlt werden.
- Sterbe- und Entbindungsgeld werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Sehhilfen und Brillen werden ebenfalls nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
- Die Kosten für eine Künstliche Befruchtung werden nur noch zu 50% von der Krankenkasse übernommen. Eine Sterilisation wird nicht mehr erstattet.
- Beim Zahnersatz wird ab 2005 eine private Pflichtversicherung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnersatz nicht mehr von der Krankenkasse erstattet.
Ärzte
- Es sollte ein Hausarzt-System implementiert werden, das den Hausarzt als Lotse etabliert. Das heißt, er ist die erste Anlaufstelle für den Patienten und leitet ihn zu den entsprechenden Fachärzten weiter.
- Es wurde eine Fortbildungspflicht für Ärzte eingeführt, das heißt Fachärzte müssen spezielle Fortbildungen besuchen und dabei so genannte CME-Punkte sammeln. Bei Nichtbesuch drohen den Ärzten finanzielle Sanktionen, im schlimmsten Fall der Entzug der Zulassung.
- Es wurden die gesetzlichen Grundlagen für ein unabhängiges Institut, das IQWiG, geschaffen, das die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Therapie bestimmter Krankheiten bewerten soll.
Apotheken
- Es wurde eine neue Arzneimittelpreisverordnung eingeführt, die die bisherigen gestaffelten Aufschläge auf Arzneimittel durch eine pauschale Gebühr ersetzt.
- Einführung von Festbeträgen für "me-too" Arzneimittel. Damit sollten Scheininnovationen ohne Zusatznutzen für den Patienten weniger attraktiv gemacht werden.
- Aufhebung des Mehrbesitzverbots. Seit 2004 kann ein Apotheker bis zu vier Apotheken besitzen. Neben seiner Hauptapotheke also bis zu drei Filialapotheken, die aber alle Anforderungen einer Vollapotheke (Labor, Rezeptur etc.) erfüllen müssen.
- Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel. Seit 2004 ist es erlaubt, Versandapotheken zu unterhalten. Allerdings unterliegen diese den selben Auflagen wie die bisher am Markt vorhandenen Präsenz-Apotheken. Der Versand darf nur unter strengen Auflagen erfolgen.
- Die Preise im Bereich der rezeptfreien Arzneimittel (OTC-Bereich) unterliegen mit Inkrafttreten des GMG nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung und sind damit frei kalkulierbar. Dadurch erhoffte sich die Bundesregierung einen stärkeren Preiswettbewerb.
Krankenkassen
- Die Krankenkassen sollten ihre Verwaltung straffen und nicht mehr als 10% pro Mitglied für ihre Verwaltungskosten ausgeben. Zahlen über Verwaltungskosten und Gehälter von Spitzenfunktionären der Kassen müssen veröffentlicht werden.
Bewertung
Das Ziel einer nachhaltigen Senkung der GKV-Beiträge wurde durch das Gesetz nicht erreicht. Die Krankenkassenbeiträge liegen 2022 je nach Bundesland zwischen 14,95 Prozent und 17,1 Prozent.
Fachgebiete:
Gesundheitswesen, Medizinrecht
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