Arzneimittelverschreibungsverordnung
Er wurde zuletzt 2009 angepasst.
Klick auf "Bearbeiten" und starte eine Verjüngungskur!
Er wurde zuletzt 2009 angepasst.
Klick auf "Bearbeiten" und starte eine Verjüngungskur!
Abk. AMVV
Definition
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung des BGBI regelt die Definition und den Umgang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und den zu ihrer Herstellung verwendeten Substanzen.
Inhalt (Auszug)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind gemäß §2 gegen Rezept unter Angabe
- der Daten des verschreibenden Arztes inkl. Unterschrift
- des Verschreibungsdatums
- der Arzneimittelbezeichnung, einschließlich Dosierung und Packungsgröße
- bzw. der Zusammensetzung der durch die Apotheke hergestellten Arzneien und
- der Gültigkeitsdauer des Rezeptes
durch Apotheken auszuhändigen.
Fehlt die Angabe der Packungsgröße oder der Gültigkeitsdauer gilt die vom Gesetzgeber festgelegte Aushändigung der kleinsten Packungsgröße bzw. eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
Die Rezeptverschreibung ist in zweifacher Ausfertigung (Original und Durchschlag) dem Apotheker zu übermitteln. Dieser hat die Ausgabe des Arzneimittels durch den Vermerk des
- Aushändigungsdatums,
- der Packungsgröße und
- der Packungsnummer
auf dem Rezept zu quittieren und den Durchschlag an den verschreibenden Arzt zurückzusenden. Für das Original gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren.
Weblink
um diese Funktion zu nutzen.