Notarztindikation
Abkürzung: NAI
Definition
Der Begriff Notarztindikation, kurz NAI, stammt aus dem Rettungswesen. Er beschreibt die Notwendigkeit für den Einsatz eines Notarztes im Rahmen eines außerklinischen Notfalls.
Hintergrund
Je nach Meldebild entsendet die Leitstelle entweder gemeinsam mit einem RTW einen Notarzt oder alarmiert diesen aufgrund einer Nachforderung des Rettungsteams im Nachhinein.
Indikationen
Notarztindikationen sind Gegenstand aktueller (2024) berufspolitischer Diskussionen im Rettungsdienst. Die Bundesärztekammer empfiehlt in ihrem Notarztindikationskatalog (NAIK) die Entsendung eines Notarztes bei diversen Stichworten mit irgendeiner Auffälligkeit im ABCDE-Schema (z.B. Atembeschwerden, V.a. Schlaganfall, Hypothermie, Hyperthermie, Psychose, Schmerzen),[1] wohingegen der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) die Indikation restriktiver stellt. Er begrenzt sie auf Notfallbilder, bei denen voraussichtlich medizinische Maßnahmen notwendig sind, die der Notfallsanitäter nicht beherrscht.[2]
Konsens herrscht über folgende Notarztindikationen:
Meldebild | Erwartete Maßnahmen | |
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Einige Rettungsdienstbereiche lösen sich von pauschalen Indikationskatalogen und überlassen die Einzelfallentscheidung dem Notfallsanitäter unter Abwägung
- des Patientenzustands (kritisches ABC-Problem?),
- der Situation (Transportzeit? Notarztverfügbarkeit? Benötigte NEF-Ausstattung?) und
- der eigenen Qualifikation/Sicherheit (Beherrschen der erforderlichen Maßnahmen? Generaldelegation bzw. 2c-Maßnahmen?).[3]
Dass heilkundliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter an der Einsatzstelle ergriffen wurden, erfordert nach geltender Rechtsgrundlage zwar eine ärztliche Vorstellung, diese kann jedoch auch in der Notaufnahme oder im Einzelfall etwa beim Hausarzt erfolgen und erfordert nicht zwingend immer eine Notarztbeteiligung.
Notarztnachalarmierung
Entscheidet das Rettungsfachpersonal nach ihrer qualifizierten Erstbeurteilung, dass ein Notarzt benötigt wird, erfolgt eine Abwägung verschiedener Faktoren. Dazu zählen u.a. die realistische Transportzeit von der Einsatzstelle in den Schockraum der Notaufnahme und die Verfügbarkeit sowie prognostizierte Eintreffzeit des notarztbesetzten Rettungsmittels.
Notarztabbestellung
Das notarztbesetzte Rettungsmittel kann nach einer qualifizierten Ersteinschätzung bei fehlender Notarztindikation durch das Rettungsfachpersonal auf der Anfahrt abbestellt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesärztekammer (2023): Notarztindikationskatalog
- ↑ DBRD (2023): Notarztindikationskatalog
- ↑ Berliner Feuerwehr (2024): Medizinische Handlungsanweisungen Berliner Notfallrettung
um diese Funktion zu nutzen.