Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Synonym: Mund-Kiefer-Gesichtschirurg/Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin
Definition
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung, konservativen und operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren und Fehlbildungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und Implantologie.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzungen
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es erforderlich zur Facharztprüfung die nötige abgeschlossene Ausbildung in Humanmedizin sowie Zahnmedizin vorzuweisen, weswegen im deutschsprachigen Raum auch Doppelpromotionen zum Dr. med. und Dr. med. dent. häufig sind. Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie besitzen daher eine Doppelapprobation.
In Deutschland kann nach Erteilung der Approbation als Arzt mit der Weiterbildung begonnen werden. Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern da: Hier bedarf es einer Doppelapprobation als Arzt und Zahnarzt, um mit der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie beginnen zu dürfen.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie angerechnet werden
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden.
Gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021, in der Fassung vom 15. Oktober 2023, in Kraft getreten am 01.01.2024, beträgt die Weiterbildungszeit 48 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8.
Weiterbildungsinhalt
Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze einschließlich der Implantologie
- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Kiefer, Kiefergelenke und des Jochbeins einschließlich der chirurgischen Kieferorthopädie und Korrekturen der Biss- und Kaufunktionen
- der Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen einschließlich Tumoren des Gaumen, der Lippen, der Zunge, der Mundhöhlenwandungen, der Speicheldrüsen, des Naseneingangs, der Weichteile des Gesichtsschädels einschließlich der gebietsbezogenen Nerven und regionalen Lymphknoten
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation gebietsbezogener Röntgenuntersuchungen einschließlich Strahlenschutz
- lasergestützten Untersuchungs-und Behandlungsverfahren
- der prothetischen Versorgung
- den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände, die keinen eigenständigen Krankheitswert erlangt haben
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Halsweichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
- Lokal-und Regionalanästhesie
- Infusions-,Transfusions-und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Tracheotomien
- operative Eingriffe in der
- dentoalveolären Chirurgie, z. B. Wurzelspitzenresektionen, parodontalchirurgische Maßnahmen
- septischen Chirurgie, z. B. Kieferhöhlenoperationen, Speichelsteinentfernungen
- Chirurgie bei Verletzungen, z. B. operative Versorgung von kombinierten Weichteil- und Knochenverletzungen
- Fehlbildungschirurgie, z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten-Operationen
- kieferorthopädischen und Kiefergelenkschirurgie, z. B. Osteotomien bei skelettalen Dysgnathien
- präprothetischen Chirurgie, z. B. Mundvorhofplastik, enossale Implantationen
- Tumorchirurgie, z. B. Probeexzisionen, Tumorresektionen
- Chirurgie an peripheren Gesichtsnerven, z. B. Dekompressionen, Nerven-Verlagerungen, Neurolyse und Wiederherstellung der sensiblen und motorischen Nerven
- plastischen und Wiederherstellungschirurgie, z. B. Anlegen oder Umschneidung von Fern- und Nahlappen, Überpflanzung von Haut, Knochen und Knorpel
- sonstige Eingriffe im Zusammenhang mit Mund-Kiefer und Gesichtsoperationen, z. B. mikrochirugische Transplationen einschließlich des Präparierens von Gefäßanschlüssen