Newcastle-Krankheit (Geflügel)
Synonyme: Newcastle Disease, Atypische Geflügelpest
Englisch: Newcastle disease, virulent Newcastle disease (VND), formerly exotic Newcastle disease, pseudo fowlpest
Definition
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) hervorgerufene Erkrankung der Hühner und Truthühner. Auch andere Vögel (z.B. Enten, Gänse, Tauben) sind empfänglich. Die Newcastle-Krankheit ist in Deutschland und Österreich anzeigepflichtig.
Erreger
Bei dem Erreger handelt es sich um ein einzelsträngiges RNA-Virus (ssRNA), das zu den Paramyxoviridae zählt. Entsprechend ihrer Virulenz werden apathogene, lentogene, mesogene und velogene Stämme unterschieden.
Paramyxoviren sind pleomorphe (sphärische oder filamentöse) Viren mit einem Durchmesser von mehr als 150 nm. Die Virushülle ist sehr labil und enthält zwei virale Glykoproteine (HN und F) sowie ein nichtglykolysiertes Matrixprotein (M).[1] Die Viren bilden charakteristische Synzytien und zytoplasmatische Einschlusskörperchen.
Epidemiologie
Das Newcastle-Disease-Virus ist weltweit verbreitet. Aufgrund strikter Bekämpfungsmaßnahmen hat die Krankheit in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren. In Österreich ist die Erkrankung zuletzt 1997 aufgetreten und wird seitdem bei Wildtauben sporadisch beobachtet. Im Juli 2018 konnte ein Newcastle-Disease-Ausbruch in Belgien bei Haushühnern beobachtet werden.[2]
Das Virus wird in hohen Mengen über die Körpersekrete, die Eier und den Kot erkrankter Tiere ausgeschieden. Die Infektion kann direkt durch Kontakt, oder indirekt (Käfige, Stalleinrichtung, Staub, Schuhe/Kleidung) erfolgen. Auch eine Übertragung durch Geflügelprodukte (Fleisch, Eier) in denen der Erreger mindestens einige Monate infektionsfähig bleiben kann, ist möglich.
Bei Menschen, die mit Geflügel arbeiten, kann in seltenen Fällen eine Konjunktivitis auftreten. Verbraucher sind durch den Verzehr von Produkten erkrankter Tiere nicht gefährdet.
Klinik
Das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit erinnert an die Geflügelpest, weshalb die Erkrankung in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird.[2]
Die Ausprägung klinisch manifester Erkrankungen und die damit verbundenen pathologischen Veränderungen hängen einerseits von der Pathogenität des Virusstammes, andererseits von der Wirtsspezies und der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Nach einer Inkubationszeit von 3 bis 6 Tagen können hohes Fieber, wässrige Durchfälle, plötzlicher starken Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder schalenlose Eier, Atemnot und schleimiger Ausfluss aus Nase und Augen auftreten. Außerdem kann es zu Störungen der Zirkulation und damit einhergehenden zyanotischen Verfärbungen des Kamms kommen. Weiterhin können unspezifische Symptome wie Apathie und Inappetenz auftreten. Bei hohem Infektionsdruck innerhalb eines Bestands sind perakute Verläufe mit plötzlichem Tod betroffener Tiere ohne vorherige Symptome möglich. Die Mortalität ist hoch und kann innerhalb eines Bestands bis zu 100% betragen.
Bei chronischem Verlauf stehen zentralnervöse Störungen wie Lähmungen und Torticollis im Vordergrund. Chronische Verlaufsformen treten vor allem bei jungen Tieren auf.
Diagnose
Die Verdachtsdiagnose wird anhand der Klinik und der Anamnese gestellt. Durch weiterführende Untersuchungen kann die Diagnose gesichert werden.
Geeignete Probenmaterialien können entweder am lebenden (Rachen- und Kloakentupfer) oder toten Tier (Organmaterial von Gehirn, Lunge, Leber, Niere oder Herz) entnommen werden. Im zuständigen Labor kann dann ein direkter Erregernachweis durchgeführt werden, z.B. eine RT-PCR mit anschließender Pathotypisierung durch Sequenzierung oder ein Virusnachweis über Eikultur und Hämagglutination.
Differenzialdiagnosen
Differenzialdiagnostisch kommen Krankheiten in Frage, die durch folgende Symptome gekennzeichnet sind:
- akut ansteigender Mortalität
- respiratorische Störungen
- Störungen des ZNS
- Abfall der Legeleistung
- Reduktion der Gewichtszunahme
- Petechien auf Serosen
Dazu zählen z.B. infektiöse Bronchitis, infektiöse Laryngitis, aviäre Influenza, Marek-Krankheit, Geflügelcholera, Mykoplasmosen und Mangelerscheinungen.[2]
Therapie
Da es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, muss bei einer Diagnose der gesamte Bestand gekeult werden.
Prophylaxe
In Deutschland ist die regelmäßige Impfung aller Hühner- und Truthühnerbestände gesetzlich vorgeschrieben. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser, so dass auch große Bestände unkompliziert geimpft werden können. Es ist zu beachten, dass alle Tiere geimpft werden müssen, auch solche aus Hobbyhaltungen, in denen unter Umständen nur ein oder zwei Tiere vorhanden sind.
Rechtlicher Hintergrund
Bekämpfung und Prophylaxe werden in Deutschland aktuell durch die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) geregelt. Da der Erreger hoch infektiös ist und sich schnell ausbreiten kann, müssen jegliche Verdachtsfälle dem zuständigen Veterinäramt sofort gemeldet werden.
Die entsprechenden Maßnahmen in Österreich sind in der NCD-Verordnung geregelt.[3]
Quellen
- ↑ Ferreira HL et al. Virulent Newcastle disease viruses from chicken origin are more pathogenic and transmissible to chickens than viruses normally maintained in wild birds, Veterinary Microbiology. Volume 235, August 2019, Pages 25-34; abgerufen am 21.08.2019
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Newcastle Disease AGES; abgerufen am 21.08.2019
- ↑ Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für NCD-Verordnung, Fassung vom 21.08.2019
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