Legionellen-Pneumonie
Synonym: Legionärskrankheit
Englisch: Legionnaires' disease
Definition
Die Legionellen-Pneumonie ist eine durch Legionellen hervorgerufene Form der Pneumonie. Häufigster Erreger ist die Art Legionella pneumophilia. Die Infektionskrankheit zählt zu den Legionellosen.
Hintergrund
Die Legionellen-Pneumonie wurde erstmals 1976 bei einem epidemischen Krankheitsausbruch nach einem Treffen von Mitgliedern der "Amerikanischen Legion" zusammen mit der als Pontiac-Fieber bezeichneten milderen Verlaufsform beschrieben.
Der Erreger der Legionellen-Pneumonie befindet sich in allen Süßwasserreservoiren, häufig künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungssystemen und Abwässern, aber auch in Rückkühlwerken und Kühltürmen, Klimaanalagen und Whirlpools. Sie stellen daher ein erhebliches Problem für die Krankenhaushygiene dar. Bewohner von Altenheimen u.ä. können epidemisch betroffen sein.
Epidemiologie
Die Legionellen-Pneumonie tritt bevorzugt bei älteren Patienten (>50 Jahre) auf. Ebenfalls erkranken Männer häufiger als Frauen (2,5:1). Eine Immunsuppression (z.B. bei Diabetes mellitus, Alkoholabusus, Nikotinabusus) ist prädisponierend.
Klinik
Nach einer 2-10 Tage andauernden Inkubationszeit zeigen sich erste Krankheitserscheinungen:
Zudem kann die Legionellen-Pneumonie Auslöser eines Schwartz-Bartter-Syndroms sein und mit den entsprechenden Symptomen einhergehen.
Die Legionellen-Pneumonie verläuft meistens als atypische Pneumonie mit einem zähen, relativ unproduktiven Husten. Bei vorher gesunden Patienten ist die Prognose günstig. Bei Patienten mit kardialen und pulmonalen Grundleiden (z.B. Herzinsuffizienz, COPD) verschlechtert sich die Prognose dramatisch. Die Mortalität liegt bei über 60%. Eine adäquate und zeitgerechte Einleitung der Behandlung sind daher äußerst wichtig.
Diagnose
Der Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie liegt vor allem bei älteren Patienten nahe, die neben den typischen Symptomen einer atypischen Pneumonie an Diarrhö leiden und bei Eintritt der Krankheitszeichen bewegungsarm und desorientiert waren. Ein weiteres häufiges Indiz ist die fehlende Besserung einer Pneumonie nach Verabreichung einer Kombination von beispielsweise Amoxicillin und Clavulansäure.
Die Erregerdiagnostik ist durch Gewinnung von Bronchialsekret nach bronchoalveolärer Lavage möglich. Gold-Standard ist die Anzucht auf selektiven Nährböden, um danach Feintypisierungen durchzuführen. Leider dauert dieses Verfahren bis zu 10 Tage, weswegen schnellere Verfahren notwendig sind. Aus dem respiratorischem Material ist ebenfalls der schnelle Nachweis der DNA via PCR möglich.
Eine weitere Möglichkeit mit allerdings eingeschränkter Sensitivität ist der direkte Nachweis von Legionellen-Antigenen im Urin mittels Schnelltest (Immunchromatographie) oder im Labor mittels ELISA.
Das direkte Anfärben und Darstellen des Erregers mit fluoreszierenden Farbstoffen unter dem Lichtmikroskop wird mangels Sensitivität nur noch selten durchgeführt.
Der Nachweis des Erregers aus Blutkulturen ist nicht möglich. Auch der Nachweis eines erhöhten Antikörper-Titers wird nicht für die Diagnostik genutzt, da dieser nicht zwischen akuter und bereits bestehender Infektion unterscheidet. Ein Titeranstieg zeigt sich häufig erst in 6. bis 8. Woche der Krankheit.
Therapie
Zur Zeit (2020) gelten Levofloxacin und Moxifloxacin als Mittel der ersten Wahl. Die Behandllung sollte noch vor dem Eintreffen der Erregerdiagnose erfolgen. Makrolid-Antibiotika (z.B. Azithromycin oder Clarithromycin) können alternativ verabreicht werden. Diese decken günstigerweise auch durch Chlamydien und Mykoplasmen erregte Pneumonien ab.
Bestätigt sich der Erreger durch die mikrobiologische Diagnostik, kann die Therapie beibehalten und fortgeführt werden.
Prognose
Bei suffizienter Therapie beträgt die Mortalität etwa 5-10%. Bei insuffizienter Therapie versterben 15-35% der immunkompetenten Patienten, bei Patienten mit Immundefizienz beträgt die Sterblichkeit über 80%.
Ausbrüche
Legionellen können Ausbrüche verursachen, die häufig kühlturm-assoziiert sind. Aber auch noskomiale Ausbrüche sind beschrieben. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet bei Legionellen nicht statt, die Quelle ist dann in der Regel in der Wasserinstallation zu suchen.
Meldepflicht
Nach §6 IfSG Abs. 1 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten) besteht keine Meldepflicht für Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod. Treten Legionellen-Infektionen als nosokomiale Infektionen gehäuft auf, sind sie nach §6 Abs. 3 IfSG als "Ausbruch" dem Gesundheitsamt nicht-namentlich zu melden.[1]
Nach §7 IfSG (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) ist der direkte und indirekte Nachweis von Legionella spp. namentlich meldepflichtig, wenn ein Hinweis auf eine akute Infektion besteht.[2]
Quellen
Laborlexikon.de; abgerufen am 27.03.2021