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Psychedelikum

von altgriechisch: ψυχη ("psychḗ͂") - Seele und δηλειν ("dẽlein") - offenbar
Englisch: psychedelic, psychedelic agent, psychedelic drug

1. Definition

Psychedelika sind psychotrope Substanzen, die einen euphorischen, tranceartigen Bewusstseinszustand auslösen. Das entsprechende Adjektiv lautet psychedelisch.

2. Wirkmechanismus

Psychedelika haben zum Teil eine große Ähnlichkeit zu Serotonin. Sie wirken hauptsächlich durch die Aktivierung des 5-HT2A-Rezeptors, was Veränderungen in der neuronalen Konnektivität bewirkt. Zusätzlich stimulieren einige Substanzen den 5-HT2C- und den σ1-Rezeptor, was das Wirkprofil weiter differenziert.

Atypische Psychedelika wirken als Dissoziativa, wenn man sie in ausreichend hoher Konzentration verabreicht. Sie entfalten ihre Hauptwirkung an NMDA- und Opioidrezeptoren.

Bei höherer Dosierung können einige Psychedelika eine Modellpsychose auslösen, entsprechend zählen diese auch zu den Psychotomimetika.

3. Wirkstoffe

Zu den Psychedelika gehören unter anderem:

3.1. Tryptamine

3.2. Phenylethylamine

3.3. Lysergsäureamide

3.4. Atypische Psychedelika

4. Drogenmischungen

Psychedelika werden nicht nur als Einzelsubstanzen, sondern häufig auch in Form von Drogenmischungen oder pflanzlichen Drogen verwendet, die ein Vielzahl von Wirkstoffen in wechselnder Zusammensetzung enthalten. Beispiele sind:

5. Verwendung

In Deutschland werden Psychedelika derzeit (2024) hauptsächlich im Rahmen klinischer Studien erforscht und sind nicht als reguläre medizinische Behandlungsoption zugelassen. Sie können genutzt werden, um tiefgreifende Bewusstseinsveränderungen zu fördern. Diese Zustände können es Patienten ermöglichen, traumatische Erlebnisse oder emotionale Blockaden neu zu verarbeiten. Die Psychedelika werden dabei als Psychopharmakotherapie in einem kontrollierten Setting eingesetzt, um Depressionen, Angststörungen oder PTBS zu behandeln und den Zugang zu unterdrückten Gefühlen zu erleichtern.[1]

6. Rechtliches

Viele Psychedelika sind in der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als "nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel" gelistet, da sie als Rauschmittel ein hohes Suchtpotential aufweisen.

7. Quellen

  1. Halm S,  Bosch OG, Seifritz E. Psychedelika in der Psychopharmakotherapie. Arzneimitteltherapie 2023; 41(1):3–14

8. Literatur

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10.12.2024, 15:43
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