Heilberuf
Definition
Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten oder Behinderungen auseinandersetzt. Eine Person, die einen Heilberuf ausübt, ist ein Heilberufler.
Akademische Heilberufe
Zu den akademischen Heilberufen, die in Berufskammern organisiert sind, gehören:
- Arzt/Ärztin
- Zahnarzt/Zahnärztin
- Tierarzt/Tierärztin
- Apotheker/in
- Psychologische(r) Psychotherapeut/in
- Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in
Spezielle Heilberufe
Zu dieser Berufsgruppe gehören zum Beispiel die Musiktherapie und Kunsttherapie und andere psychotherapeutische Heilberufe.
Notfallsanitäter
Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 ein Gesetz beschlossen, durch das der neue Heilberuf des Notfallsanitäters geschaffen wird. Dieser soll den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten ablösen und unterscheidet sich von dessen Berufsbild durch weitere Aufgaben. Notfallsanitäter sollen in besonderen Notfallsituationen invasive Maßnahmen anwenden dürfen, wenn das Leben eines Patienten in Gefahr ist oder um wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen, die durch Verzögerung von Therapiemaßnahmen drohen. Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten ist befristet bis zum Eintreffen eines Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung.[1]
Heilpraktiker
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.[2]
Heilhilfsberufe
Die Heilhilfsberufe nennt man auch Gesundheitsfachberufe. Zu ihnen zählen u.a.:
- Pflegeberufe
- Medizinische(r) Fachangestellte(r)
- Hebamme bzw. Entbindungshelfer
- Medizinisch-technische(r) Assistent/in (MTA)
- Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Operationstechnische(r) Assistent(in)
- Rettungsassistent/in
- Diätassistent/in
Der Arztassistent steht in seiner Qualifikation zwischen Arzt und Heilhilfsberuf.
Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Prüfungen werden staatlich überwacht. [3]
siehe auch: Berufsrecht der nichtärztlichen Heilberufe: [4]
Quellen
- ↑ http://www.etl.de/advitax-neubrandenburg/aktuelle-themen/neuer-heilberuf-notfallsanitaeter
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker
- ↑ http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heilberuf&action=edit
- ↑ http://www.berliner-anwaltsverein.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/04/Berufsrecht-der-nicht%C3%A4rztlichen-Heilberufe.pdf
Literatur
- Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0534-0 (Rezension: siehe [1])
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