Heilpraktikererlaubnis
Synonym: Heilkundeerlaubnis
1. Definition
Die Heilpraktikererlaubnis ist in Deutschland die rechtliche Grundlage für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Approbation. Sie ist durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) aus dem Jahr 1939 geregelt.
2. Hintergrund
Die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Demnach dürfen nur approbierte Ärzte oder Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis heilkundliche Tätigkeiten ausführen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierter Behandlung.
Eine Heilpraktikererlaubnis ist für alle Personen erforderlich, die berufsmäßig Heilbehandlungen an Menschen durchführen, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Masseure benötigen keine Heilkundeerlaubnis, da ihre Tätigkeit in einem festgelegten Rahmen erfolgt und keine eigenständige Diagnosestellung beinhaltet.
3. Formen
Es gibt verschiedene Formen der Heilpraktikererlaubnis:
- Allgemeine Heilpraktikererlaubnis: Berechtigt zur Ausübung der Heilkunde – mit Ausnahme gesetzlich geregelter Bereiche wie Zahnmedizin oder Geburtshilfe.
- Heilpraktiker für Psychotherapie: Diese Erlaubnis beschränkt sich ausschließlich auf psychotherapeutische Behandlungen.
- Sektorale Heilpraktikererlaubnis: Sie beschränkt die Heilkundeausübung auf ein bestimmtes Tätigkeitsgebiet, z.B. die Physiotherapie.
4. Voraussetzungen
Um eine Heilpraktikererlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Geistige und körperliche Eignung (Nachweis durch ärztliches Attest)
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Erfolgreiches Bestehen der Heilpraktikerprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt
5. Einschränkungen
Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt nicht
- zur Behandlungen schwerer Infektionskrankheiten (nach Infektionsschutzgesetz)
- zur Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente
Wie bei anderen Heilberufen besteht eine Dokumentationspflicht über durchgeführte Behandlungen und ein Aufklärungspflicht gegenüber Patienten.