Heilpraktikergesetz
Definition
Das Heilpraktikergesetz, kurz HPG, ist ein deutsches Gesetz, das am 17. Februar 1939 in Kraft trat und die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation regelt. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Heilpraktikern in Deutschland.
Inhalt und Zielsetzung
Das Gesetz schreibt vor, dass zur Ausübung der Heilkunde grundsätzlich eine ärztliche Approbation erforderlich ist. Personen ohne Approbation dürfen Heilkunde nur mit einer besonderen staatlichen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausüben. Ursprünglich diente das Gesetz der Kontrolle nicht-ärztlicher Heilberufe und sollte das Gesundheitswesen ordnen.
Begriff der Heilkunde
Nach geltender Rechtsprechung umfasst die Ausübung der Heilkunde jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen. Dies schließt auch psychische Erkrankungen ein.
Heilpraktikererlaubnis
Die Heilpraktikererlaubnis wird von den Gesundheitsämtern erteilt. Voraussetzung ist die bestandene amtsärztliche Überprüfung, die Grundkenntnisse in Medizin, Gesetzeskunde und Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit prüft. Man unterscheidet:
- Allgemeine Heilpraktikererlaubnis (breites Tätigkeitsspektrum, jedoch mit Verbot ärztlich vorbehaltener Maßnahmen wie Geburtshilfe oder Verschreiben von Medikamenten)
- Heilpraktiker für Psychotherapie (auf psychotherapeutische Verfahren beschränkt)
Kritik und Einschränkungen
Das Heilpraktikergesetz gilt als historisch überholt. Es wurde in der NS-Zeit erlassen und seither nur punktuell angepasst. Die amtsärztliche Überprüfung prüft lediglich Minimalstandards, ohne bundeseinheitliche Curricula oder Qualitätskontrollen. Kritiker bemängeln, dass dadurch eine ungleiche Ausbildungssituation entsteht und Patienten nicht ausreichend vor unqualifizierten Behandlern geschützt sind.
Heilpraktiker dürfen zwar keine Tätigkeiten übernehmen, die Ärzten vorbehalten sind (z.B. operative Eingriffe, Geburtshilfe, Zahnmedizin, Verschreibung von Arzneimitteln). Auch die Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten ist ihnen untersagt. Im Vergleich zu den Anforderungen des in der Schulmedizin geforderten Facharztstandards ist ihr Handlungsspielraum jedoch wenig reglementiert, was insbesondere im Hinblick auf die Patientensicherheit und die wissenschaftliche Evidenz der angewendeten Methoden fragwürdig ist.
Bedeutung und Reformdiskussion
Das HPG schafft einen rechtlichen Rahmen, der in Deutschland zu einer Pluralität heilkundlicher Angebote geführt hat. Befürworter sehen darin eine Ergänzung zur Schulmedizin und ein Recht auf Therapiefreiheit. Gegner kritisieren dagegen ein Regelungsdefizit, das unklare Standards und Gefahren für Patienten schafft. Fachgesellschaften und Juristen fordern seit Jahren eine grundlegende Reform, um bundeseinheitliche Standards zu etablieren und den Patientenschutz stärker in den Vordergrund zu rücken.
Literatur
- Bundesministerium für Gesundheit. Heilpraktikergesetz (HeilprG), in Kraft seit 17.02.1939. Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg