Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)
Definition
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bezeichnet die psychotherapeutische Behandlungstätigkeit, die durch Personen erfolgt, die als Heilpraktiker eine eingeschränkte Heilerlaubnis besitzen. Diese Tätigkeit ist in Deutschland rechtlich geschützt und setzt eine einmalige erfolgreiche Überprüfung durch die zuständige Gesundheitsbehörde voraus.
Rechtsgrundlage
Die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation ist in Deutschland grundsätzlich durch das "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" (Heilpraktikergesetz, HPG) vom 17. Februar 1939 geregelt. Personen, die ausschließlich psychotherapeutisch tätig sein wollen, können eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis erlangen. Vereinfacht wird dies auch als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet. Die eingeschränkte Erlaubnis umfasst ausschließlich die Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert, nicht jedoch körperlicher Erkrankungen.
Voraussetzungen
Die Erlaubniserteilung erfolgt nach Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt. Geprüft werden Kenntnisse über Psychopathologie, psychische Störungsbilder, rechtliche Grundlagen (z.B. Unterbringungsgesetze, Schweigepflicht) und Abgrenzung zu somatischen Erkrankungen sowie Basiskenntnisse über psychotherapeutische Verfahren. Ziel ist sicherzustellen, dass die geprüften Personen keine Gefahr für die Patientensicherheit darstellen.
Tätigkeitsfelder
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eigenständig psychotherapeutische Behandlungen durchführen, wobei sie meist Verfahren aus den Bereichen Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie oder Gestalttherapie anwenden. Ob diese Behandlungen strukturiert erfolgen, wird nicht validiert.
Die Anwendung geschützter Berufsbezeichnungen, z.B. Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ist Heilpraktikern untersagt. Auch die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist im Regelfall nicht möglich, die Kosten müssen vom Patienten meist privat getragen werden.
Abgrenzung
- Ärztliche Psychotherapie: Durchführung durch Ärzte mit Approbation und Zusatzweiterbildung Psychotherapie.
- Psychologische Psychotherapie: Durchführung durch approbierte psychologische Psychotherapeuten nach Hochschulstudium und staatlich geregelter Weiterbildung.
Kritik
Befürworter sehen in der Heilpraktiker-Psychotherapie eine Ergänzung des Versorgungssystems, insbesondere angesichts langer Wartezeiten auf kassenzugelassene Psychotherapieplätze. Kritiker bemängeln hingegen die mangelnde Ausbildung und uneinheitliche Qualifikation der HP-Therapeuten, die zu deutlichen Qualitätsunterschieden und in einigen Fällen auch zu Fehlbehandlungen führen kann.