Englisch: paramedic
Eine Rettungsassistentin bzw. ein Rettungsassistent, kurz RA, ist ein professioneller Helfer des Rettungsdienstes. Zu den Aufgaben dieses Gesundheitsberufs gehören:
Wenn ein Notarzt vor Ort ist, assistiert der RA dem Arzt. Wenn kein Arzt vor Ort ist, trägt der RA die medizinische Verantwortung. Hierbei kann und darf der RA auch Maßnahmen durchführen, die ansonsten nur von Ärzten durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem das Legen venöser oder intraossärer Zugänge, Infusionen, die Gabe ausgewählter Notfallmedikamente (z.B. Glucose, Salbutamol, Glyceroltrinitrat, Adrenalin, Diazepam, Midazolam nasal), die Sauerstoffgabe, die Defibrillation, die Intubation usw.
Häufig wird im Volksmund der Begriff "Sanitäter" für alle nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes verwendet. Diese Bezeichnung ist strenggenommen nicht korrekt. Der Rettungsassistent genießt in Deutschland eine 2-jährige Ausbildung und ist ein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf. Ein Rettungssanitäter dagegen hat nur einen 520-stündigen Lehrgang (entspricht ca. 3 Monaten bzw. 13 Wochen zu je 40 Arbeitsstunden) absolviert und ist keine richtige Berufsbezeichnung.
In anderen Ländern entspricht der deutsche "Rettungsassistent" ungefähr dem amerikanischen/britischen Paramedic (Emergency Medical Technician - Paramedic), dem schweizer Diplom-Rettungssanitäter oder dem österreichischen Notfallsanitäter.
Die Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Rettungsassistentengesetz (RettAssG).
Als Voraussetzungen für die Ausbildung gelten Vollendung des 18. Lebensjahres, gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis und mindestens Hauptschulabschluss, mittlerweile jedoch meistens Realschulabschluss, Fachhochschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung.
Die 2-jährige Ausbildungs besteht aus zwei Teilen:
Außerdem gibt es 3 Optionen, die schulische Ausbildung mit vorhandenem fachlichen Vorwissen zu verkürzen. Diese sind ebenfalls im Rettungsassistentengesetz beschrieben:
Die Kurse nach §8.2 und §8.3 können auch in berufsbegleitender Form absolviert werden.
Die Kosten für die Ausbildung, die meist selbst getragen werden müssen, betragen zwischen 3.000 und 4.000€.
Auf Grund der gestiegenen medizinischen Ansprüche und der Forderung nach einer vollwertigen 3-jährigen Ausbildung für Rettungsdienstmitarbeiter wurde das Rettungsassistentengesetz am 31.12.2014 außer Kraft gesetzt. Es wurde vom Notfallsanitätergesetz, das am 22.03.2013 beschlossen wurde, abgelöst.
Als das RettAssG 1989 in Kraft trat, wurden Rettungssanitäter, die eine Tätigkeit von 2.000 Stunden in der Notfallrettung nachweisen konnten, automatisch Rettungsassistent. Aktuell müssen Rettungsassistenten zum Erreichen der höheren Qualifikation eine weitere Prüfung in Form einer Ergänzungsprüfung oder des vollen Staatsexamens absolvieren. Die Übergangsregelung für diese Prüfungen gilt bis zum 31.12.2021. Danach muss die volle 3-jährige Ausbildung absolviert werden.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Änderungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen erfolgen. In Zukunft wird der Notfallsanitäter den Rettungsassistenten als Verantwortlichen auf dem Rettungswagen vermutlich ablösen.
siehe auch: Rettungssanitäter, Rettungshelfer, Notarzt
Diese Seite wurde zuletzt am 15. April 2016 um 16:20 Uhr bearbeitet.
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