Equines Koitalexanthem (Pferd)
Synonyme: Bläschenausschlag, Equines Coitalexanthem, ECE
Definition
Als equines Koitalexanthem oder Bläschenausschlag bezeichnet man eine anzeigepflichtige Deckseuche beim Pferd.
Ätiologie
Das equine Koitalexanthem wird durch das Equine Herpesvirus 3 (EHV-3) ausgelöst.
Equine Herpesviren sind Viren der Unterfamilie Alphaherpesvirinae innerhalb der Familie der Herpesviridae.[1] Die Viren sind behüllt, sphärisch und 150 bis 200 nm groß. Das Genom ist zwischen 120 und 180 kb groß und enthält eine lineare dsDNA.[2]
Epidemiologie
In Gruppen, in denen die Belegung der Stuten ausschließlich über Natursprung erfolgt, können in bis zu 30 % der Hengste positive Antikörpertiter gegen das equine Herpesvirus 3 nachgewiesen werden.
Die Viren persistieren auch nach Abeilung der klinischen Symptome, sodass spontan oder stressinduziert Rezidive auftreten können.[3]
Pathogenese
Pferde infizieren sich hauptsächlich beim Deckakt. Eine Übertragung kann aber auch iatrogen (z.B. kontaminierte Spekula), bei der künstlichen Besamung oder durch rektale Untersuchungen mehrerer Stuten nacheinander ohne entsprechende Hygiene erfolgen. Fliegen stehen als mögliche Vektoren in Verdacht.[3]
Klinik
Die Infektion beschränkt sich hauptsächlich auf die externen Schleimhäute. Die typischen Läsionen sind bevorzugt im Genitalbereich sowie am After und seltener auch an den Zitzen und Lippen ausgebildet.
Nach einer kurzen Inkubationszeit (2 bis 10 Tage) bilden sich die ersten Läsionen an der Präputial- und Vaginalschleimhaut.[1] Die Hautveränderungen treten zunächst als linsengroße, weiß bis grau gefärbte Vesikel in Erscheinung. Sie konfluieren, rupturieren und bilden dann oberflächliche Ulzera. An diesen Stellen kommt es häufig zu bakteriellen Sekundärinfektionen. In ausgeprägten Fällen entwickelt sich eine Balanoposthitis. Es kommt zu keiner Generalisierung der Erkrankung.
Bei vielen Hengsten verläuft die Infektion ohne deutliche klinische Symptome. Eine Selbstheilung tritt nach etwa 3 bis 5 Wochen ein, wobei die Läsionen als typische unpigmentierte Narben lebenslang sichtbar bleiben. Weder beim Hengst noch bei Stuten treten Fruchtbarkeitsstörungen auf.[3]
Diagnose
Anamnese, klinische Untersuchung sowie das typische klinische Bild geben erste Hinweise auf eine Erkrankung mit dem equinen Herpesvirus 1.
Um die Diagnose zu sichern, sollte bei Vorliegen klinischer Symptome ein Antikörpernachweis durchgeführt werden. Dieser erfolgt mittels gepaarter Serumprobe im Abstand von ca. 2 Wochen. Ein Titermaximum kann etwa 2 bis 3 Wochen p.i. festgestellt werden. Die komplementbindenden Antikörper fallen danach sehr schnell wieder ab, wohingegen serumneutralisierende Antikörper für mindestens 12 Monate persistieren. Ein Nachweis hoher Titer komplementbindender Antikörper spricht daher für eine frische Infektion.
Alternativ kann auch ein direkter Erregernachweis aus den Läsionen durchgeführt werden. Dieser gelingt jedoch meist nur in den ersten Tagen der Infektion.[3]
Therapie
Derzeit (2020) steht keine Kausaltherapie zur Verfügung. Die Erkrankung wird in schweren Fällen symptomatisch behandelt.
Bis zur völligen Abheilung der Läsionen bzw. klinischen Symptomen ist eine Decksperre auszusprechen. Die weiteren Maßnahmen werden individuell vom Amtstierarzt erlassen.[1]
Rechtliches
Das equiine Koitalexanthem ist in Österreich eine anzeigepflichtige Tierseuche und muss bei entsprechendem Verdacht dem Amtstierarzt und den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die weiterführenden Maßnahmen werden von den entsprechenden Behörden veranlasst.[4]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Insitut für Virologie, Vetmeduni Vienna. Skript Virologie für die Module Tierseuchen, Verdauung, Respiration + Kreislauf, ZNS, Reproduktion. Für Studierende der Veterinärmedizin. Stand 1/2017
- ↑ ViralZone. Alphaherpesvirinae SIB Swiss Institute of Bioinformatics, abgerufen am 10.01.2020
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 Christine Aurich (Hrsg.), Jörg E. Aurich et al. (Mitarbeit). Reproduktionsmedizin beim Pferd. Gynäkologie - Andrologie - Geburtshilfe. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Parey-Verlag, 2004
- ↑ Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit. Anzeigepflicht bei Tierkrankheiten und -seuchen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, abgerufen am 10.01.2020