Selbstbeibringung
Definition
Unter Selbstbeibringung versteht man in der Rechtsmedizin die Zufügung einer Verletzung oder eines potenziell tödlichen Schadens durch die betroffene Person selbst (z. B. Suizid, Selbstverletzung). Sie steht im Gegensatz zur Fremdbeibringung sowie zu Unfällen. Die Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigenbeibringung ist eine zentrale Aufgabe der rechtsmedizinischen Todesursachen- und Todesartbestimmung.
Hintergrund
Die korrekte Einordnung einer Verletzung als selbst- oder fremdbeigebracht basiert auf der Gesamtschau von morphologischen Befunden, Spurenlage, Bekleidung, Todesumständen, kriminalistischen und anamnestischen Informationen. Isolierte Einzelbefunde sind häufig nicht beweisend. Die rechtsmedizinische Einordnung muss sorgsam erfolgen, da sie erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Arten
Die Selbstbeibringung kann sich auf sehr unterschiedliche Schädigungsmechanismen beziehen. Dazu zählen u.a.
- Mechanische Gewalt (z.B. Stich-/Schnittverletzungen, Strangulation durch Erhängen, stumpfe Gewalteinwirkung)
- Schussverletzungen (Suizid durch Schussabgabe)
- Intoxikationen (z.B. Medikamentenüberdosierung, Drogen, Pflanzenschutzmittel, Kohlenmonoxid)
- Erstickungsmechanismen (z.B. Ersticken/Erwürgen durch eigene Manipulation, Atemwegsverlegung)
- Thermische Einwirkungen (Verbrennung, Verbrühung, Unterkühlung)
- Elektrische Einwirkungen (Stromunfall im Sinne einer selbst herbeigeführten Exposition).
Je nach Fragestellung kann auch Selbstverletzung ohne Tötungsabsicht (z. B. Cutting) darunter gefasst werden; die rechtsmedizinische Bewertung orientiert sich dabei stets an Befundlage und Kontext (Todesumstände, Spuren, Bekleidung, Anamnese).
Klinische Relevanz
Neben rechtsmedizinischen Fragestellungen spielt die Selbstbeibringung (v.a. Selbstverletzung und suizidale Handlungen) häufig im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen eine Rolle. Typisch sind depressive Störungen (inkl. bipolarer Depression), Borderline-Persönlichkeitsstörung und andere Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen sowie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS). Auch Psychosen (z. B. Schizophrenie) können – etwa bei imperativen Stimmen oder wahnhaften Überzeugungen – mit Selbstschädigungen assoziiert sein.
Ein wichtiger Risikofaktor ist eine Substanzgebrauchsstörung (Alkohol, Drogen, Medikamente), die Enthemmung, Impulsivität und suizidales Verhalten begünstigen kann. Bei Jugendlichen finden sich selbstverletzende Handlungen außerdem nicht selten im Kontext von Anpassungsstörungen, Essstörungen oder neuroentwicklungsbedingten Störungen (z. B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störung).