Englisch: cause of death
Als Todesursache bezeichnet man Krankheiten oder Verletzungen, die zum Tod eines Menschen führten (bzw. wesentlich dazu beitrugen) oder äußere Ursachen (Unfall, Gewalteinwirkung, etc.), die zu einer tödlichen Verletzung geführt hatten. Die Todesursache ist für den Eintritt des Sterbens und des Todes verantwortlich.
Die Todesursache wird auf dem Totenschein, nach der Feststellung des Todes angegeben. Der Totenschein muss von einem Arzt ausgestellt werden (vgl. Leichenschau).
Teils ist eine konkrete Erkrankung als Ursache für den Tod erkennbar, teils liegen jedoch mehrere Krankheiten und Leiden als zum Tode führende Faktoren vor (multikausaler Tod - trotzdem wird auf dem Totenschein nur eine einzelne Krankheit als monokausale Todesursache angekreuzt).
Falls keine natürliche Todesursache festgestellt werden kann (unklare oder unnatürliche Ursache), entscheidet der Staatsanwalt über das weitere Vorgehen (Todesermittlungsverfahren). In der Regel wird eine Obduktion durch einen Gerichtsmediziner durchgeführt.
Die Todesursachen-Statistik gliedert die Todesfälle nach Ursachen.
Zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bösartige Neubildungen, Schlaganfall und Erkrankungen der Atemwege, sowie Krankheiten des Verdauungssystems. Tod durch Unfälle und Verletzungen ist bei jüngeren Menschen verbreitet.
Weltweit sind Infektionskrankheiten die häufigste Todesursache.
Der Begriff Todesursache gibt eine konkrete Ursache für den Tod an; abzugrenzen davon ist der Begriff Todesart, der der Unterscheidung von "natürlichem", "nicht natürlichem" oder "ungeklärtem" Tod dient.
Tags: Tod, Todesursache, Todesursachenstatistik, Tot
Fachgebiete: Rechtsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 4. Mai 2017 um 19:39 Uhr bearbeitet.
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