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Facharzt für Rechtsmedizin

(Weitergeleitet von Gerichtsmediziner)

Synonyme: Rechtsmediziner/in, Gerichtsmediziner/in (veraltet)

1. Definition

Ein/e Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin beschäftigt sich mit juristischen Aspekten der Medizin. Hierzu gehören unter anderem die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Beurteilung von Rechtsfragen, die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und die Vermittlung rechtlicher Kenntnisse an die Ärzteschaft.

2. Weiterbildungsziel

Das Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

3. Weiterbildungszeit

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

4. Weiterbildungsinhalt

Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Durchführung der Leichenschau
  • der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
  • der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
  • der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
  • der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
  • der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
  • der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherung
  • den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
  • strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
  • forensischer Traumatologie
  • forensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie
  • den Grundlagen der forensischen Anwendung von bildgebenden Verfahren

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
  • Befunddokumentation und-beurteilung von Tat- und Fundorten
  • gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
  • histologische Untersuchungen
  • Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
  • mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
  • forensisch-osteologische bzw.-odontologische Expertisen

5. Links

Fachgebiete: Medizinberuf

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Sebastian Merz
Student/in der Humanmedizin
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03.12.2024, 15:43
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