Totenschein
Synonyme: Todesbescheinigung, Leichenschauschein, L-Schein
Definition
Der Totenschein ist eine öffentliche Urkunde, die Angaben zum Tod, Sterbezeitpunkt oder Auffindedatum sowie zur Todesart und Todesursache eines Leichnams beinhaltet. Er wird nach der Leichenschau vom Arzt ausgestellt und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Durchführung der Beerdigung.
Hintergrund
Der Totenschein besteht aus einem nicht vertraulichen und einem vertraulichen Teil mit jeweils mehreren Durchschlägen. Diese dienen zum Verbleib bei verschiedenen Stellen wie der Gesundheitsbehörde und dem Arzt.
Angaben
Der nicht vertrauliche Teil beinhaltet Angaben zu:
- Personalien und Geschlecht
- Adresse des Verstorbenen
- Geburtstag und -ort
- Todeszeitpunkt und -ort/Auffindeort
- Person, die den Toten identifiziert hat
- Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt)
- Mögliche Warnhinweise (z.B. Infektionsgefahr, Herzschrittmacher, Vergiftungen)
Der vertrauliche Teil umfasst unter anderem:
- Zuletzt behandelnder Arzt oder behandelnde Klinik
- Sichere Todeszeichen wie Totenstarre, Totenflecke, Fäulnis, nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen, Hirntod
- Versuchte Reanimation
- Todesursache (mögliche Vorerkrankungen, etc.)
- Epikrise
- Bei Unfall: Arbeitsunfall, Schulunfall, Verkehrsunfall, etc.
- Bei Frauen: Vorliegen einer Schwangerschaft, Abort, Interruptio oder Geburt innerhalb der letzten 3 Monate
- Bei Neugeborenen, die innerhalb von 24 h nach der Geburt verstorben sind: Anzahl der Lebensstunden, mögliche Frühgeburt, Schwangerschaftswoche
- Bei Totgeborenen sowie Kindern unter einem Jahr: Mehrlingsgeburt, Länge bei Geburt, Geburtsgewicht, Geburtsort
- Notwendigkeit einer Obduktion
- Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod
Quellen
- Todesbescheinigung Niedersachsen
- November.de; Der Totenschein - wer stellt ihn aus und was steht drin?; abgerufen am 23.10.2023
Fachgebiete:
Notfallmedizin
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