Nicht natürlicher Tod
Synonym: unnatürlicher Tod
Englisch: unnatural death
Definition
Unter einem nicht natürlichen Tod wird in der Rechtsmedizin ein durch äußere Einflüsse (wie z.B. Gewalt) verursachter oder ausgelöster Tod verstanden. Dabei fallen Unfälle, Suizide und Tod nach Gewaltdelikten in die Kategorie eines unnatürlichen Todes.
Behandlungsfehler wie Über- oder Fehldosierung von Medikamenten werden ebenfalls als nicht natürlicher Tod gewertet.
Hintergrund
Für die Diagnose "nicht natürlicher Tod" ist keine besondere Evidenz notwendig, der Verdacht ist ausreichend. Der bescheinigende Arzt würdigt mit der Diagnose keine rechtlich relevanten Ursachen und Begleitumstände, wie z.B. ein Fremdverschulden. Entscheidend ist das Merkmal des von außen einwirkenden Ereignisses. Näheren Aufschluss kann im Nachgang eine Obduktion geben.
siehe auch: natürlicher Tod
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