Leiche
Synonym: Leichnam
Englisch: corpse, cadaver
Definition
Eine Leiche ist der morphologisch im wesentlichen intakte Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen.
Liegt keine vollständige Leiche vor, spricht man von Leichenteilen oder sterblichen Überresten. Befindet sich ein Leiche bereits im Stadium der Verwesung, nennt man den in Auflösung befindlichen toten Körper Kadaver.
Rechtliche Aspekte
Nach den Vorgaben der deutschen Landesgesetze ist ein Leichnam:
- der Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhang infolge Fäulnis nocht nicht aufgehoben ist (Skelettteile sind kein Leichnam)
- ein Körperteil, ohne den ein Weiterleben nicht möglich ist
- eine Totgeburt mit einem Gewicht von über 500 g
Ein Leiche ist im juristischen Sinn ein Gegenstand, der jedoch im Straf- und Zivilrecht einige Besonderheiten besitzt. So bleibt die Menschenwürde in Form der postmortalen Persönlichkeitsrechte auch über den Tod hinaus wirksam, wie aus dem in § 168 StGB definierten Tatbestand "Störung der Totenruhe" ersichtlich ist. Durch ihn wird die Leiche rechtlich gegenüber einem Mißbrauch (z.B. Leichenschändung, Nekrophilie) geschützt. Eine Ausnahme stellt die Verwendung einer Leiche zu wissenschaftlichen Zwecken dar, wie sie zum Beispiel im Rahmen einer Körperspende erfolgt.
Die Rahmenbedingungen der Organentnahme zu Transplantationszwecken aus der Leiche werden durch das Transplantationsgesetz (TPG) definiert. Der Transport und die Beisetzung einer Leiche sind in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder geregelt.
Ärztliche Aspekte
Innerhalb der Medizin ist die Leiche der Gegenstand verschiedener ärztlicher Maßnahmen, zum Beispiel in Form der Todesfeststellung, der Leichenschau oder der Obduktion.