(Weitergeleitet von Leichnam)
Synonym: Leichnam
Englisch: corpse, cadaver
Eine Leiche ist der morphologisch im wesentlichen intakte Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen.
Liegt keine vollständige Leiche vor, spricht man von Leichenteilen oder sterblichen Überresten. Befindet sich ein Leiche bereits im Stadium der Verwesung, nennt man den in Auflösung befindlichen toten Körper Kadaver.
Ein Leiche ist im juristischen Sinn ein Gegenstand, der jedoch im Straf- und Zivilrecht einige Besonderheiten besitzt. So bleibt die Menschenwürde in Form der postmortalen Persönlichkeitsrechte auch über den Tod hinaus wirksam, wie aus dem in § 168 StGB definierten Tatbestand "Störung der Totenruhe" ersichtlich ist. Durch ihn wird die Leiche rechtlich gegenüber einem Mißbrauch (z.B. Leichenschändung, Nekrophilie) geschützt. Eine Ausnahme stellt die Verwendung einer Leiche zu wissenschaftlichen Zwecken dar, wie sie zum Beispiel im Rahmen einer Körperspende erfolgt.
Die Rahmenbedingungen der Organentnahme zu Transplantationszwecken aus der Leiche werden durch das Transplantationsgesetz (TPG) definiert. Der Transport und die Beisetzung einer Leiche sind in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder geregelt.
Innerhalb der Medizin ist die Leiche der Gegenstand verschiedener ärztlicher Maßnahmen, zum Beispiel in Form der Todesfeststellung, der Leichenschau oder der Obduktion.
Fachgebiete: Pathologie
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