Synonym: Stillgeburt
Englisch: stillbirth
Von einer Totgeburt spricht man, wenn ein Kind intrauterin verstirbt und das Gewicht mindestens 500 g beträgt.
Beträgt das Gewicht weniger als 500 g, liegt eine Fehlgeburt vor.
Eine Totgeburt ist in Deutschland meldepflichtig und unterliegt der Bestattungspflicht. Die Eltern erhalten für das totgeborene Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein.
Totgeburten können sehr verschiedene Ursachen haben. Dazu zählen unter anderem:
Fachgebiete: Rechtsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 3. November 2012 um 13:33 Uhr bearbeitet.
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