Bestattungspflicht
Definition
Unter der Bestattungspflicht versteht man eine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung, die Leiche eines Verstorbenen einer sachgemäßen und würdevollen Bestattung zuzuführen. In Deutschland ist dies in dem zur Totenfürsorgepflicht gehörenden Bestattungsgesetz geregelt. Neben der Verpflichtung zur eigentlichen Bestattung sind die Leichenschau, sowie die standesamtliche Abmeldung essentiell. Die Bestattungspflicht entfällt nach dem Tod des Angehörigen auf die nächsten Verwandten des Verstorbenen und muss fristgerecht erfolgen.
Bestattungspflichtige
- Ehepartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enkelkinder
- Großeltern
- Sorge- bzw. Erziehungsberechtigte
- Verwandte bis zum 3. Grad
Elemente der Totenfürsorgepflicht
- Wahl der Bestattungsart
- Meldung beim Standesamt
- Einsargung
- Auswahl des Friedhofes und der Grabstätte
- Transport der Leiche
- Beerdigung
Ersatzvornahme
Hat der Verstorbene keinerlei Angehörigen bzw. Verwandte mehr oder weigern sich diese, ihrer gesetzlichen Bestattungspflicht nachzukommen, wird das örtliche Ordnungsamt aktiv. Dieses übernimmt (auch aus Gründen des Seuchenschutzen) die Bestattung. Die Kosten hierfür sind von der eigentlichen Bestattungspflichtigen zu tragen.
Kostenübernahme
Die Kosten sind von den Bestattungspflichtigen zu tragen. Im Falle einer Erbengemeinschaft sind die Mittel für die Bestattung aus der Erbmasse zu ziehen. Liegt dies nicht vor und ist war der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Ablebens unterhaltsberechtigt, hat der Unterhaltsverpflichtet die Kosten zu übernehmen. Liegt eine völlige Mittellosigkeit aller Beteiligten vor, übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung.