Todesfeststellung
Definition
Die Todesfeststellung ist eine ärztliche Handlung, mit welcher der Individualtod (Exitus letalis) deklariert wird - und damit die nicht mehr mögliche Behandlung eines Menschen. Sie mündet in das Ausstellen einer Todesbescheinigung.
Rechtlicher Hintergrund
Gesetzlich ist jeder Arzt verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen und damit den Tod festzustellen, wenn ihm ein Todesfall angezeigt wird. Nicht nur Notärzte, sondern auch Hausärzte werden daher regelmäßig mit der Notwendigkeit der Todesfeststellung konfrontiert. Bei Notärzten tritt die Verpflichtung zur vollständigen Leichenschau jedoch gegenüber der Verpflichtung Leben zu retten in den Hintergrund.
In einigen Bundesländern (z.B. NRW) ist der Notarzt durch das regionale Bestattungsgesetz generell von der Verpflichtung einer vollständigen Leichenschau entbunden. In anderen Bundesländern (z.B. Bremen) verwenden Notarzt spezielle vorläufige Leichenschauscheine.
Vorgehen
Ambulanter Bereich
Im ambulanten Bereich erfolgt die Todesfeststellung anhand der sicheren Todeszeichen. Die Leiche muss bei der Leichenschau vollständig entkleidet sein. Der Arzt betrachtet den Leichnam bei ausreichender Beleuchtung von allen Seiten. Zusätzlich werden die Körperöffnungen in Augenschein genommen.
Totenflecke
Totenflecke (Livores) entstehen durch Versacken des Blut in abhängige Körperpartien. Sie entstehen in der Regel 20–30 Minuten nach dem Kreislaufstillstand. Aufliegende Körperteile und Körperteile, die durch enge Kleidung komprimiert sind, bleiben ausgespart.
Normalerweise sind Totenflecken dunkel graurot bis livide violett. Ihre Farbe hängt wesentlich von der Sauerstoffsättigung des Bluts ab. Weichen Totenflecken von der normalen Farbe ab, muss eine Abklärung erfolgen, da z.B. ein Kohlenmonoxidvergiftung vorliegen kann.
Totenstarre
Die Totenstarre (Rigor mortis) ist in der Regel nach 6 bis 12 Stunden postmortal vollständig ausgeprägt. Innerhalb der ersten Stunden nach dem Tod kann sie durch den Arzt gebrochen werden, bildet sich dann jedoch erneut aus. Die Überprüfung der Totenstarre sollte an mindestens zwei großen Gelenken erfolgen.
Fäulnis
Die Fäulnis ist ein weiteres sicheres Todeszeichen. Darunter versteht man die Auflösung des Gewebes mit Gasbildung durch Bakterien. Die Fäulnis beginnt unter dem Einfluss von Darmbakterien in der Bauchhöhle und breitet sich von dort aus über den Körper aus. Sie zeigt sich zuerst durch eine flächenhafte grünliche Verfärbung der Bauchdecke. Danach kommt zur Verfärbung der oberflächlichen Hautgefäße, die grün bis braunschwarz sein kann. Bei ausgeprägter Fäulnis sollte der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, da ohne Obduktion kein zuverlässiger Befund erhoben werden kann.
Klinischer Bereich
Im klinischen Bereich kann der Tod wie im ambulanten Bereich anhand der sicheren Todeszeichen festgestellt werden. Alternativ ist es hier jedoch möglich, den Hirntod des Patienten zu diagnostizieren. Diese Form der Todesfeststellung setzt zwingend eine Hirntoddiagnostik nach den Kriterien der Bundesärztekammer voraus. Sie muss von mindestens zwei Ärzten durchgeführt werden. Die Diagnose des Hirntodes ist dann notwendig, wenn ein Leichnam als Organspender dienen soll. Das Abwarten sicherer Todeszeichen würde eine Entnahme vitaler Organe unmöglich machen.
Ergänzende Maßnahmen
Identitätsfeststellung
Der Arzt muss die Identität des Leichnams anhand eines Ausweisdokuments oder der Aussagen der Angehörigen überprüfen. Ist keine eindeutige Identifizierung möglich, wird das auf dem Totenschein vermerkt. Darüber hinaus müssen die Ermittlungsbehörden verständigt werden - auch bei natürlichem Tod.
Feststellung der Todeszeit
Zum Todeszeitpunkt kann der Arzt nur dann zuverlässige Angaben machen, wenn er beim Tod des Patienten anwesend war, z.B. im Rahmen einer erfolglosen Reanimation. Die Schätzung des Todeszeitpunktes gehört nicht zur Aufgabe des Leichenschauers. Alternativ kann man den Zeitpunkt der Leichenauffindung angeben.
Feststellung der Todesart
Der durchführende Arzt muss angeben, ob es sich um einen natürlichen Tod oder einen nicht natürlichen Tod handelt. Ein nicht natürlicher Tod liegt vor, wenn eine Einwirkung von außen den Tod herbeigeführt oder mit verschuldet hat - z.B. Traumen, Suizid oder Intoxikationen. Auch Behandlungsfehler wie Überdosierung von Medikamenten werden als nicht natürlicher Tod gewertet.
In einigen Bundesländern ist als dritte Alternative noch die Angabe eines "ungeklärten Todes" möglich. Bei nicht natürlichem oder ungeklärten Tod müssen in jedem Fall die Ermittlungsbehörden verständigt werden.
Cave: Eine offensichtliche Falschbescheinigung kann für den Arzt straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben!