Erwürgen
Englisch: manual strangulation
Definition
Als Erwürgen bezeichnet man eine tödliche Kompression des Halses mit einer oder beiden Händen. Das Erwürgen ist eine Form der Strangulation. Der Tod tritt v.a. durch Ersticken (Asphyxie) ein.
Abgrenzung
Erfolgt die Kompression des Halses mit Instrumenten (z.B. einem Seil), spricht man vom Erdrosseln.
Pathophysiologie
Beim Erwürgen werden die vorderen Halsweichteile komprimiert. Dies erfolgt i.d.R. mit einer oder beiden Händen, seltener auch beim auf dem Boden liegendem Opfer mit dem Fuß oder Knie. Auch Unterarmwürgegriffe können zum Tod durch Erwürgen führen.
Pathophysiologisch stehen beim Erwürgen die venöse Stauung der Halsgefäße und Asphyxie durch Verlegung der Atemwege im Vordergrund. Im Gegensatz zum Erhängen und auch Erdrosseln spielt die direkte zerebrale Ischämie eine untergeordnete Rolle, da zwar ggf. die Karotiden komprimiert werden, die Vertebralarterien jedoch i.d.R. nicht erreicht werden.
Rechtsmedizin
Der Tod durch Erwürgen tritt nur im Rahmen von Tötungsdelikten auf. Ein Erwürgen in suizidaler Absicht ist nicht möglich, da bei Bewusstseinsverlust der Druck nicht aufrechterhalten werden kann.
Beim Erwürgen kommt es zu einem engen körperlichen Kontakt zwischen Opfer und Täter. Dadurch sind häufig Kratzspuren, Abschürfungen oder weitere Verletzungen an Händen, Unterarmen, Gesicht und Rücken des Täters nachweisbar.
Autopsiebefund
Folgende Befunde können nach Tod durch Erwürgen festgestellt werden, sind jedoch nicht spezifisch:
- Hautabschürfungen, Hämatome am Hals
- Stauungszeichen im Gesicht
- Petechien im Kopfbereich, insbesondere an der Konjunktiva, auch am Oberkörper
- Bissspuren und Blutungen der Zunge
- Einblutungen im subkutanen Fettgewebe unter den Hautmarken
- Frakturen des Zungenbeins, des Schildknorpels und/oder des Ringknorpels
- Einblutungen in Kehlkopfgelenke
- Weichteilblutungen des Kehlkopfes
Literatur
- Jackowski Christian, Skriptum Rechtsmedizin, 15. überarbeitete Auflage, 2023, S. 99
- Dettmeyer, Schütz und Verhoff, Rechtsmedizin, 2. Auflage, Springer, 2014
- Madea, Rechtsmedizin, 3. Auflage, Springer, 2015