Fremdbeibringung
Englisch: external administration
Definition
Unter Fremdbeibringung versteht man in der Rechtsmedizin die Zufügung einer Verletzung oder eines tödlichen Schadens durch eine andere Person. Sie steht im Gegensatz zur Selbstbeibringung (z. B. Suizid, Selbstverletzung) sowie zu Unfällen. Die Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigenbeibringung ist eine zentrale Aufgabe der rechtsmedizinischen Todesursachen- und Todesartbestimmung.
Hintergrund
Die korrekte Einordnung einer Verletzung als fremd- oder eigenbeigebracht basiert auf der Gesamtschau von morphologischen Befunden, Spurenlage, Bekleidung, Todesumständen, kriminalistischen und anamnestischen Informationen. Isolierte Einzelbefunde sind häufig nicht beweisend. Die rechtsmedizinische Einordnung muss sorgsam erfolgen, da sie erhebliche strafrechtliche Konsequenzen hat.
Abgrenzung
Zur Differenzierung zwischen Fremd- und Eigenbeibringung werden bei Verletzungen durch scharfe Gewalt klassisch verschiedene morphologische Kriterien herangezogen:
| Selbstbeibringung | Fremdbeibringung | |
|---|---|---|
| Stichmuster | Einzelstiche oder dicht beieinander bei multiplen Einstichen | Multiple Stiche |
| Stichregion | Herzregion | Verschiedene Stich-/Schnittregionen, nicht selbst erreichbar, z.B. am Rücken |
| Stichtiefe | geringe Stich-/Schnitttiefe | Tiefer, gebrochener Stichkanal |
| Kleidung | Entblößte Haut | Kleidung durchtrennt |
| Weitere Wundmerkmale | Probierwunde, parallele Versuchsschnitte | Abwehrverletzungen, unterschiedliche Schnittrichtung |
| Blutungsmuster | Vertikale Blutabrinnspuren | Unruhige Blutstraßen, nach hinten |
Einige Befunde weisen eine hohe diagnostische Zuordnungswahrscheinlichkeit für Fremd- bzw. Eigenbeibringung auf, wie das Vorliegen von Probier- oder Zauderverletzungen, Abwehrverletzungen oder entblößte Verletzungsregionen.[1]
Bei der Bewertung von Stich- und Schnittverletzungen muss immer die Möglichkeit der absichtlichen Vortäuschung einer Straftat bzw. eines Suizids in Erwägung gezogen werden.
Quellen
- ↑ Herbst, J., Hoppe, B. & Haffner, HT. Kriterien der Fremd- oder Selbstbeibringung bei Todesfällen durch scharfe Gewalt. Rechtsmedizin 10, 14–20 (1999). https://doi.org/10.1007/s001940050124.
Literatur
- Scharfe und stumpfe Gewalt (forensische Traumatologie), abrufbar unter: https://www.lecturio.de/artikel/medizin/scharfe-und-stumpfe-gewalt-forensische-traumatologie/, zuletzt besucht 09.02.2026.