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Fremdbeibringung

Dr. Katharina Obergruber
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. Katharina Obergruber, Dr. Frank Antwerpes

Englisch: external administration

Definition

Unter Fremdbeibringung versteht man in der Rechtsmedizin die Zufügung einer Verletzung oder eines tödlichen Schadens durch eine andere Person. Sie steht im Gegensatz zur Selbstbeibringung (z. B. Suizid, Selbstverletzung) sowie zu Unfällen. Die Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigenbeibringung ist eine zentrale Aufgabe der rechtsmedizinischen Todesursachen- und Todesartbestimmung.

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Stichworte: Definition, Gewalt
Fachgebiete: Rechtsmedizin
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